Begriff und Definition der Verwaltungsstation
Die Verwaltungsstation ist eine praktische Ausbildungsphase, die im Rahmen des Rechtsreferendariats in der zweiten juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) in Deutschland durchlaufen wird. Sie stellt einen verbindlichen Bestandteil der Referendariatsausbildung dar und dient dazu, angehende Volljuristen mit der Arbeitsweise, den organisatorischen Strukturen sowie den Entscheidungsabläufen der öffentlichen Verwaltung vertraut zu machen. Die Verwaltungsstation folgt in der Regel auf die Zivilrechtsstation und ergänzt die Ausbildung um verwaltungsbezogene Inhalte.
Rechtsgrundlagen und Regelungen
Gesetzliche Grundlagen
Die zentrale rechtliche Basis für die Verwaltungsstation bildet das Deutsche Richtergesetz (DRiG) sowie die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer (z.B. JAG – Juristenausbildungsgesetz der Länder). Die konkrete Ausgestaltung kann daher von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Die wichtigsten bundesweiten Eckpunkte sind jedoch durch das DRiG und die Verwaltungsvorschriften zur praktischen Ausbildung geregelt.
§ 5 DRiG und Landesregelungen
Gemäß § 5 Abs. 2 DRiG muss die praktische Ausbildung Einblicke in verschiedene juristische Berufsfelder geben, darunter ausdrücklich auch die Verwaltungspraxis. Die Länder konkretisieren dies in den Referendarausbildungsordnungen, nach denen für die Verwaltung in sämtlichen Ländern eine eigenständige Station von mehreren Monaten Dauer verpflichtend ist.
Dauer und zeitlicher Ablauf
Die Verwaltungsstation hat eine übliche Dauer von drei bis vier Monaten und findet meist als dritte Station innerhalb des insgesamt zweijährigen Vorbereitungsdiensts statt. Der genaue Zeitraum kann in den jeweiligen Landesgesetzen und Ausbildungsordnungen abgelesen werden.
Inhalte und Ziele der Verwaltungsstation
Pflichtstation und Ausbildungsstelle
In der Verwaltungsstation ist die Ausbildung an einer staatlichen Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Verwaltungsstelle verpflichtend. Mögliche Ausbildungsstellen sind dabei insbesondere:
- Kommunalverwaltungen (Stadt, Kreis, Gemeinde)
- Landesministerien
- Bundesministerien
- Bezirksregierungen bzw. Landesdirektionen
- Polizeibehörden und Ordnungsämter
- Landes- bzw. Bundeverwaltungsgerichte, teilweise als alternatives Angebot
Ausbildungsziel
Das Ziel der Verwaltungsstation liegt darin, die Referendarinnen und Referendare mit der öffentlichen Verwaltung, deren Aufgaben, Abläufen und Entscheidungsprozessen vertraut zu machen. Typischerweise sollen die Anwärter
- praktisch an der Erstellung von Verwaltungsakten, Bescheiden und Rechtsgutachten mitwirken,
- Einsicht in verwaltungsinterne Verfahren erhalten,
- Grundlagen des Verwaltungsrechts praxisnah anwenden,
- rechtliche Prüfungskompetenz bei Verwaltungshandeln entwickeln.
Ausbildungsvorgang
Während der Verwaltungsstation werden die Referendare durch einen zugeordneten Ausbilder an der Behörde betreut. Der Ausbildungsvorgang beinhaltet typischerweise
- Teilnahme an Klausurenkursen bzw. Arbeitsgemeinschaften mit verwaltungsrechtlichen Inhalten,
- Bearbeitung von Akten- und Entwurfsaufgaben (z. B. Entwürfe von Bescheiden oder Widerspruchsbescheiden),
- Besprechung praxisrelevanter Fälle aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts, z. B. Baurecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht oder Umweltrecht,
- Teilnahme an Anhörungen, Ausschusssitzungen oder Ortsterminen,
- Unter Umständen die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren, falls die Station beispielsweise in einer verwaltungsrechtlichen Justizbehörde absolviert wird.
Bewertung und Prüfungsrelevanz
Ausbildungsleistungen
In der Verwaltungsstation ist von jedem Referendar üblicherweise eine Ausbildungsarbeit, beispielsweise ein Aktenvortrag oder ein Gutachten, zu verfassen. Die Bewertung dieser Leistung beeinflusst regelmäßig die Stationsnote, welche neben anderen Stationsnoten in das Gesamtzeugnis des Referendariats einfließt.
Prüfungsrelevanz
Erlernte Inhalte und Erfahrungen aus der Verwaltungsstation sind direkt prüfungsrelevant für die Zweite juristische Staatsprüfung. Abgefragt werden insbesondere:
- Schemata und Anwendungsfelder des Verwaltungsrechts,
- Aufbau und Begründung von Verwaltungsakten,
- Verständnis für die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsrechts,
- Fähigkeit zur Bearbeitung praxisnaher Fälle und Fallkonstellationen.
Vergleich mit anderen Ausbildungsstationen
Im Unterschied zu den Zivil- und Strafrechtsstationen, welche primär bei Gerichten stattfinden, und zur Anwaltsstation, welche bei Rechtsanwälten absolviert wird, zeichnet sich die Verwaltungsstation durch den engen Praxisbezug zur öffentlichen Verwaltung aus. Sie vermittelt ein vertieftes Verständnis für das behördliche Entscheidungsmanagement und eröffnet weitere Tätigkeitsfelder im öffentlichen Dienst.
Wahlstation in Ergänzung
Im Gegensatz zur Pflichtstation Verwaltung ist die sogenannte Wahlstation zum Abschluss des Referendariats in der Gestaltung freier wählbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verwaltung auch als Schwerpunkt der Wahlstation dienen, beispielsweise in spezialisierten Behörden oder internationalen Organisationen.
Bedeutung der Verwaltungsstation für das Berufsbild
Vorbereitung auf das Verwaltungsrecht
Die Verwaltungsstation genießt eine besondere Bedeutung für Referendare, die eine Zukunft im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Verwaltung oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich des öffentlichen Rechts, anstreben. Sie stellt eine Schlüsselphase dar, um fundierte Kenntnisse im Verwaltungsrecht und in den Verfahrensweisen staatlicher Behörden zu erwerben.
Einblick in Verwaltungspraxis
Durch die Mitarbeit an konkreten verwaltungsbehördlichen Arbeitsprozessen erhalten die Auszubildenden praktische Einblicke in das Verwaltungshandeln, die für spätere Einsatzfelder wie Richteramt am Verwaltungsgericht, Beschäftigung im höheren Verwaltungsdienst, Tätigkeiten in Ministerien oder in gemeindlichen Verwaltungen essenziell sind.
Zusammenfassung
Die Verwaltungsstation ist eine verpflichtende Station im Rechtsreferendariat, die eine intensive praxisnahe Ausbildung im öffentlichen Verwaltungsbereich ermöglicht. Ihre rechtliche Ausgestaltung ist durch das DRiG und die Landesregelungen bestimmt. Die Station dient der Vermittlung verwaltungsrechtlicher und verwaltungsspezifischer Kompetenzen und bereitet Referendare umfassend auf künftige Aufgaben im öffentlichen Dienst und im Verwaltungsrecht vor. Die absolvierte Verwaltungsstation ist sowohl für die Ausbildung als auch für die Zweite Staatsprüfung von hoher Relevanz.
Relevante Rechtsgrundlagen und Hinweise:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Juristenausbildungsgesetze der Bundesländer
- Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen der Bundesländer
- Merkblätter örtlicher Ausbildungsbehörden
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben übernimmt ein/e Referendar/in in der Verwaltungsstation?
Während der Verwaltungsstation im Rechtsreferendariat sind Referendarinnen und Referendare verpflichtet, ihren Ausbilder aktiv bei der Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten zu unterstützen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die inhaltliche Vorbereitung und Nachbereitung von Verwaltungsakten, die Mitwirkung an Verwaltungsverfahren, insbesondere das Erstellen von Bescheiden, Widerspruchsbescheiden und die Bearbeitung von Eingaben oder Petitionen. Darüber hinaus werden Referendar/innen regelmäßig mit der rechtlichen Prüfung von Verwaltungsvorgängen, etwa im Rahmen von Stellungnahmen oder Gutachten, betraut. Weitere Tätigkeiten umfassen die Teilnahme an Behördenbesprechungen, gegebenenfalls das Verfassen von Entscheidungsvorlagen und das Anfertigen von Schriftsätzen, Berichten oder Memoranden zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben variiert dabei je nach zugewiesener Behörde und den aktuellen Bedürfnissen des Ausbilders, muss jedoch stets die Möglichkeit bieten, verwaltungsrechtliches Wissen umfassend praktisch anzuwenden und zu vertiefen.
In welchen Einrichtungen kann die Verwaltungsstation absolviert werden?
Referendarinnen und Referendare absolvieren die Verwaltungsstation typischerweise bei einer deutschen Verwaltungsbehörde auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene, wie etwa Ministerien, Landratsämtern, Kreisverwaltungen, Bezirksregierungen, Stadtverwaltungen oder auch bei Landesämtern und -behörden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Station in besonderen Ausnahmefällen auch bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts durchzuführen, sofern dort originär verwaltungsrechtliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein Auslandsaufenthalt anerkannt werden, etwa bei Botschaften oder Vertretungen internationaler Organisationen, wenn ein Bezug zum deutschen Verwaltungsrecht gesichert ist. Die Auswahl der Ausbildungsstelle obliegt grundsätzlich den Referendar/innen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das jeweilige Oberlandesgericht oder die verantwortliche Justizverwaltung.
Wie gestaltet sich die Aufsicht während der Verwaltungsstation rechtlich?
Die dienstliche und fachliche Aufsicht in der Verwaltungsstation übt der oder die jeweils zugeteilte Ausbilder/in aus, welche/r rechtlich betrachtet als weisungsbefugte/r Vorgesetzte/r auftritt. Die Aufgabenverteilung, Kontrolle der Arbeitsqualität und Anleitung bei der Erledigung von Prüfungsleistungen liegen somit in deren Verantwortungsbereich. Neben der unmittelbaren Fachaufsicht unterliegt die Verwaltungsstation auch der staatlichen Dienstaufsicht, ausgeübt durch das zuständige Oberlandesgericht bzw. die Justizprüfungsämter, welche die Einhaltung von Ausbildungs- und Prüfungsordnung sicherstellen. Dienstrechtliche Belange, wie etwa Disziplinarmaßnahmen oder Freistellungen, werden ebenfalls im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesspezialgesetze geregelt.
Welche rechtlichen Vorgaben bestehen für die Ausbildungsinhalte der Verwaltungsstation?
Die konkreten Ausbildungsinhalte in der Verwaltungsstation sind durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG), die jeweiligen Landessonderregelungen sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen vorgegeben. Inhalte umfassen wesentliche Bereiche des Verwaltungsrechts einschließlich allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (z. B. Polizei- und Ordnungsrecht, Bau- und Umweltrecht, Kommunalrecht, Sozial- und öffentliches Dienstrecht). Die Ausbildung ist so auszurichten, dass die Referendar/innen Einsicht in Verwaltungsabläufe erhalten und die praktische Relevanz verwaltungsrechtlicher Normen nachvollziehen können. Die eigenständige Ausformulierung und Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Fallgestaltungen steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Orientierung an tatsächlichen Geschehnissen in der Behörde. Es besteht die Verpflichtung zur Förderung der Fähigkeit, das öffentliche Interesse und die individuellen Rechte Betroffener juristisch gegeneinander abzuwägen.
Welche Prüfungsleistungen sind in der Verwaltungsstation zu erbringen?
Während der Verwaltungsstation ist mindestens eine schriftliche Prüfungsleistung zu erbringen, oft in Form einer sogenannten „Aktenbearbeitung“, bei der ein typischer Verwaltungssachverhalt umfassend rechtlich zu würdigen ist. In einigen Bundesländern kann die Bearbeitung eines „Verwaltungsfalls“ (meist ein Widerspruchsbescheid oder ein ausführliches Gutachten zu einer verwaltungsrechtlichen Streitigkeit) verlangt werden. Gelegentlich müssen Referendar/innen ergänzend eine Stationsnote von ihrem/r Ausbilder/in einholen – diese bewertet die praktische Arbeit und das Engagement während der Ausbildungszeit. Die Prüfungsleistungen sind integraler Bestandteil des Zweiten Juristischen Staatsexamens und bestimmen maßgeblich die Abschlussnote der Verwaltungsstation.
Welche rechtlichen Mitwirkungs- und Verschwiegenheitspflichten bestehen für Referendar/innen?
Juristische Referendar/innen unterliegen während der Verwaltungsstation denselben dienstlichen Pflichten wie Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, hierzu zählt insbesondere die Verschwiegenheitspflicht über sämtliche dienstlich wahrgenommenen Vorgänge und personenbezogenen Daten gemäß § 67 Bundesbeamtengesetz (BBG) beziehungsweise entsprechender landesrechtlicher Normen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen. Referendar/innen sind darüber hinaus verpflichtet, ihnen übertragene Aufgaben persönlich zu erledigen und relevante Verwaltungsvorgänge nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten. Sie haben sämtliche Anweisungen ihrer Ausbilder/innen zu befolgen, sofern diese rechtmäßig sind, und im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gemeinwohl sowie die Rechte Dritter zu berücksichtigen.
Ist eine Verlängerung oder Verkürzung der Verwaltungsstation rechtlich möglich?
Eine Verlängerung der Verwaltungsstation ist grundsätzlich nur aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen zulässig, etwa bei längerer Erkrankung, Mutterschutz oder Elternzeit, und muss stets von der jeweils zuständigen Behörde (meist das Oberlandesgericht oder das Prüfungsamt) ausdrücklich genehmigt werden. Eine Verkürzung der Station ist im Regelfall ausgeschlossen, da das deutsche Juristenausbildungssystem verbindliche Mindestzeiten für jede Station vorsieht, die sicherstellen sollen, dass eine umfassende Ausbildung gewährleistet ist. Ausnahmeregelungen können nur im Falle bereits erworbener, gleichwertiger Leistungsnachweise oder bei Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienstzeiten greifen, wobei auch hierfür eine Genehmigung der zuständigen Stelle erforderlich ist.