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Transactional Work


Transactional Work

Definition und Herkunft des Begriffs

Transactional Work (wörtlich: Transaktionsarbeit) bezeichnet im Kanzleikontext Tätigkeiten, die mit der Begleitung, Strukturierung und Umsetzung wirtschaftlicher Transaktionen verbunden sind. Der Begriff stammt aus dem angelsächsischen Rechtsraum und hat sich im internationalen (insbesondere englischsprachigen) Wirtschaftsleben etabliert. „Transactional“ leitet sich vom englischen Wort „transaction“ ab, das eine rechtlich bedeutsame Geschäfts- oder Vertragsabwicklung beschreibt. Demgegenüber steht der Begriff „Contentious Work“, der streitige Verfahren meint.

Bedeutung im Kanzleikontext

Transactional Work umfasst die rechtliche Beratung und Begleitung von Mandantschaften bei abgeschlossenen oder geplanten Geschäftsprozessen. Ziel ist es, Vertragsabschlüsse, Übernahmen, Investments, Kooperationen oder Finanzierungen auf rechtssichere und praktikable Grundlagen zu stellen. Die Arbeit charakterisiert sich insbesondere durch die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung komplexer Verträge sowie die Koordination verschiedener Beteiligter (z. B. Investorinnen und Investoren, Unternehmen, Banken und Behörden).

In internationalen Wirtschaftskanzleien zählt Transactional Work zu den zentralen Tätigkeitsfeldern. Sie betrifft unterschiedliche Rechtsbereiche wie Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht, je nach Art der Transaktion.

Rahmenbedingungen

Rechtliche Aspekte

Transactional Work wird maßgeblich durch das jeweils anwendbare Recht beeinflusst. Je nach Transaktion können unterschiedliche nationale und internationale Vorschriften, Compliance-Anforderungen und regulatorische Vorgaben zu beachten sein. Die Arbeit setzt daher ein fundiertes Verständnis der relevanten Gesetze sowie der Vertragspraxis voraus.

Organisatorische Aspekte

Die Bearbeitung von Transaktionen erfolgt häufig im Team. Neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind regelmäßig Personen aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Unternehmensbewertung und Management beteiligt. Die Projektarbeit erfordert eine enge Abstimmung aller Beteiligten, häufig auch unter Zeitdruck.

Kulturelle Aspekte

In grenzüberschreitenden Transaktionen müssen kulturelle Unterschiede in der Verhandlungsführung und im Geschäftsgebaren berücksichtigt werden. Die Arbeitssprache ist häufig Englisch, und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern verlangt kulturelles Fingerspitzengefühl.

Praxisbeispiele und typische Szenarien

Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions – M&A)

Transactional Work ist ein bedeutender Bestandteil von M&A-Transaktionen. Aufgaben umfassen die Durchführung sogenannter Due-Diligence-Prüfungen, das Entwerfen und Verhandeln von Kaufverträgen, die Begleitung bei der Finanzierung und die Koordination des Vollzugs der Transaktion („Closing“).

Venture-Capital-Investments

Im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden für Start-ups unterstützen Kanzleien Mandantschaften bei der Vertragsgestaltung mit Investorinnen und Investoren, bei Verhandlungen über Beteiligungen und bei der Absicherung ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Immobilientransaktionen

Beim Erwerb oder Verkauf von Immobilienstrukturen fallen typische transactional-Arbeiten wie Vertragsverhandlungen, Klärung von Belastungen, Organisation der Übertragung und Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben an.

Finanzierungsgeschäfte

Dazu gehören die Ausarbeitung und Verhandlung von Kreditverträgen, Sicherheitenvereinbarungen und Konsortialverträgen bei nationalen oder internationalen Finanzierungen.

Unterschiede zu ähnlichen Begriffen und mögliche Missverständnisse

Transactional Work wird häufig dem Begriff „Litigation“ (streitige Auseinandersetzung, etwa vor Gericht) gegenübergestellt. Während Transactional Work nichtgerichtliche, gestalterische Tätigkeiten im Rahmen von Transaktionen umfasst, bezieht sich Litigation auf die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Missverständnisse entstehen gelegentlich, da beide Tätigkeitsbereiche grundlegende rechtliche Kenntnisse erfordern, Kontexte und Arbeitsweisen sich aber deutlich unterscheiden.

Außerdem ist zu beachten, dass Transactional Work zwar häufig im Wirtschaftskontext verwendet wird, der Begriff jedoch nicht ausschließlich auf große Transaktionen beschränkt ist, sondern grundsätzlich alle gestaltenden Tätigkeiten umfasst, bei denen Verträge oder sonstige rechtliche Strukturen entwickelt und umgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Transactional Work in einer Kanzlei?

Transactional Work beschreibt die rechtliche Begleitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Transaktionen, beispielsweise Unternehmenskäufen, Finanzierungen oder größeren Vertragsabschlüssen.

Welche Fähigkeiten sind bei Transactional Work gefragt?

Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke, organisatorisches Geschick sowie ein sicheres Beherrschen der englischen Sprache sind besonders wichtig. Hinzu kommen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Vertragsgestaltungen.

Wie unterscheidet sich Transactional Work von Litigation?

Transactional Work fokussiert auf gestaltende, beratende Tätigkeiten im Rahmen von Transaktionen, während Litigation die Vertretung in streitigen Verfahren meint.

In welchen Rechtsgebieten findet Transactional Work statt?

Typische Rechtsgebiete sind Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht.

Ist Transactional Work immer international ausgerichtet?

Viele größere Transaktionen haben internationale Bezüge, weshalb häufig englischsprachige Verträge ausgearbeitet und internationale Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Es gibt jedoch auch nationale Sachverhalte, bei denen Transactional Work gefragt ist.


Dieser Artikel bietet einen Überblick über Transactional Work und dient als Orientierungshilfe für Bewerberinnen, Bewerber sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, um die Bedeutung und Einordnung des Begriffs im internationalen Kanzleialltag besser zu verstehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Vertragsgestaltung im Rahmen von Transactional Work besonders beachtet werden?

Im rechtlichen Kontext ist bei der Vertragsgestaltung im Rahmen von Transactional Work eine sorgfältige Analyse und Ausarbeitung sämtlicher Vertragsbestimmungen unerlässlich. Hierzu zählt zunächst die präzise Festlegung der Vertragsparteien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechtsform und Vertretungsverhältnisse. Ferner müssen die Hauptleistungspflichten, einschließlich etwaiger Nebenpflichten, eindeutig definiert werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem Haftungsklauseln sowie etwaige Haftungsbeschränkungen, da deren Wirksamkeit strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Regelungen zur Vertragslaufzeit, Kündigungsmodalitäten sowie ggf. Verlängerungsoptionen oder Beendigungsfolgen sind ebenso zwingend zu berücksichtigen. Weiterhin ist auf die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie zum Beispiel des AGB-Rechts oder spezialgesetzlicher Regelungen (beispielsweise HGB, BGB, GmbHG, AktG), zu achten. Schließlich sind etwaige Compliance-Vorgaben und branchenspezifische Regulierungen, etwa aus dem Kartellrecht oder dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO), zu evaluieren und vertraglich abzubilden, um spätere rechtliche Risiken zu minimieren.

Welche Prüf- und Offenlegungspflichten (Due Diligence) sind bei Transaktionen rechtlich relevant?

Im Rahmen von Transactional Work sind umfassende Prüf- und Offenlegungspflichten – insbesondere im Zuge der Due Diligence – von zentraler rechtlicher Bedeutung. Im Vorfeld der Transaktion müssen sämtliche relevanten Informationen zum Vertragsobjekt, etwaige Vertragsverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten, laufende Gerichtsverfahren sowie IP-Rechte und arbeitsrechtliche Aspekte systematisch erfasst und geprüft werden. Eine ordnungsgemäße Due Diligence dient dem Schutz vor späteren Haftungsrisiken und ermöglicht eine realistische Bewertung des Kauf- oder Fusionsobjekts. Rechtlich verpflichtend ist zudem die Offenlegung wesentlicher Fakten, da das Verschweigen relevanter Umstände zu Anfechtungen oder Schadensersatzansprüchen führen kann (z.B. wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB). Darüber hinaus können, abhängig von der Transaktionsart und Unternehmensgröße, spezielle Mitteilungspflichten gegenüber Behörden (z.B. im Rahmen fusionskontrollrechtlicher oder investitionskontrollrechtlicher Prüfungen) bestehen.

Welche regulatorischen Genehmigungen und Anzeigen sind bei Transaktionen zu beachten?

Viele Transaktionen, insbesondere im Bereich Mergers & Acquisitions, unterliegen spezifischen regulatorischen Genehmigungen oder Anzeigepflichten. Wesentliche Bedeutung haben hierbei das Fusionskontrollrecht (vor allem nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) sowie die EU-Fusionskontrollverordnung, wonach bestimmte Zusammenschlüsse vorab bei den Kartellbehörden angemeldet und von diesen freigegeben werden müssen. Daneben können sektorspezifische Genehmigungen, beispielsweise aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder des Energiesektors erforderlich sein. Die Nichtbeachtung solcher regulatorischer Anforderungen kann zur Unwirksamkeit der Transaktion und zu erheblichen Bußgeldern führen. Zusätzlich können ausländische Investitionskontrollen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) einschlägig sein, wenn ausländische Investoren Unternehmen aus sensiblen Sektoren erwerben oder Anteile aufstocken. Schließlich sind häufig Meldepflichten gegenüber Handelsregistern oder weiteren Behörden zu beachten, insbesondere in Konstellationen, in denen Umwandlungs- oder gesellschaftsrechtliche Vorgänge betroffen sind.

Welche Haftungsrisiken bestehen für die beteiligten Parteien bei Transactional Work?

Die Haftungsrisiken im Rahmen von Transactional Work erstrecken sich auf zahlreiche Bereiche. Einerseits drohen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, sofern vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen oder Mängel verschwiegen wurden. Insbesondere Verkäufer sind bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder fehlerhaften Zusicherungen erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Hinzu kommen mögliche Ansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Verhandlung und Durchführung des Geschäfts, basierend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder im Rahmen von vorvertraglichen Schuldverhältnissen (culpa in contrahendo, § 311 BGB). Die persönliche Haftung organschaftlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstände) kann durch schuldhaftes Verhalten ebenfalls ausgelöst werden. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist zudem das jeweilige anwendbare Recht sowie mögliche Haftungsdurchbrechungen und -beschränkungen zu prüfen.

Inwiefern sind datenschutzrechtliche Vorgaben (insb. DSGVO) bei Transaktionsprozessen einzuhalten?

Datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere die Regelungen der DSGVO, spielen im Zusammenhang mit Transactional Work eine zentrale Rolle, da bei der Prüfung und Übertragung von Unternehmensdaten häufig auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies betrifft sowohl Mitarbeiterdaten als auch Kundendaten. Bereits im Rahmen der Due Diligence muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Weitergabe solcher Informationen an potenzielle Erwerber zulässig ist. Erforderlich ist regelmäßig eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage (bspw. berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), wobei zugleich die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung zu beachten sind. Bei einer Übertragung von Arbeitnehmerdaten ist zudem § 26 BDSG relevant. Im Transaktionsvertrag sind zudem entsprechende Datenschutzklauseln zu implementieren, und es müssen, insbesondere bei internationalen Transaktionen, etwaige Übermittlungsbeschränkungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden (z.B. Standardvertragsklauseln).

Welche Anforderungen bestehen bezüglich der Mitbestimmung und Information von Arbeitnehmervertretungen?

Im rechtlichen Kontext von Transactional Work sind die Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen, insbesondere nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Umwandlungsgesetz (UmwG), zwingend zu berücksichtigen. Bei wesentlichen Betriebsänderungen, etwa infolge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB oder gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen, bestehen umfassende Informations- und Anhörungspflichten gegenüber dem Betriebsrat. Die Verletzung dieser Pflichten kann zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Schadensersatzansprüchen führen. Zudem sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen die Vorgaben zur Beteiligung europäischer Betriebsräte oder zu unternehmerischen Mitbestimmungsrechten nach dem SEBG (Gesetz zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft) einzuhalten. Schließlich müssen die betroffenen Arbeitnehmer über den geplanten Übergang und mögliche Auswirkungen rechtzeitig und nachweisbar informiert werden.