Legal Lexikon

Of Counsel


Of Counsel – Begriff, Bedeutung und Karriereweg

Der Titel „Of Counsel“ bezeichnet eine besondere Position innerhalb von Rechtsanwaltskanzleien, die zwischen der klassischen Partnerstruktur und angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angesiedelt ist. Diese Bezeichnung findet insbesondere in größeren Einheiten Anwendung, hat jedoch in den vergangenen Jahren auch im Kontext mittelständischer Unternehmen und Kanzleien an Bedeutung gewonnen.

Begriffserklärung und Stellung innerhalb der Kanzlei

Die Bezeichnung „Of Counsel“ stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum und hat sich, insbesondere seit den 1990er Jahren, auch im deutschsprachigen Raum etabliert. Sie wird zur Kennzeichnung einer Person verwendet, die in besonderer Form mit der Kanzlei verbunden ist, ohne Partnerstatus oder feste Unternehmensbeteiligung zu besitzen.

Of Counsel nehmen eine beratende, unterstützende oder in Teilbereichen eigenverantwortliche Funktion ein. Sie können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit beschäftigt sein, oft haben sie eigenständige Mandatsverantwortung oder übernehmen spezifische Aufgaben, etwa in der Betreuung von Mandantinnen und Mandanten oder der Entwicklung strategischer Fragestellungen.

Abgrenzung zu anderen Karrierestufen

Of Counsel ist von anderen Kanzleipositionen wie Associate oder Partner abzugrenzen. Während Associates in der Regel fest angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, die auf einen möglichen Aufstieg zum Partner hinarbeiten, nehmen Of Counsel eine intermediäre Funktion ein. Der Titel kann sowohl eine Vorstufe zum Partnerstatus als auch eine Alternative für erfahrene Personen darstellen, die nicht unmittelbar Gesellschafter werden möchten. Teilweise sind ehemalige Partner nach dem Wechsel aus der aktiven Gesellschaftsführung als Of Counsel weiterhin tätig.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zulassung

In Deutschland und anderen Ländern ist die Position Of Counsel gesetzlich nicht ausschließlich geregelt. Vielmehr handelt es sich um eine Standesbezeichnung, die im Rahmen der Eigenorganisation der Kanzleien vergeben wird. Die Zulassung zur Anwaltschaft bleibt die grundlegende Voraussetzung, genaue Anforderungen an die Vergabe des Titels Of Counsel existieren jedoch nicht. In internationalen Kanzleien können zusätzliche Kriterien oder interne Regelungen bestehen, etwa zu Mindestjahren an Berufserfahrung oder besonderen Qualifikationen.

Anders als der Status eines Partners, der in gesellschaftsrechtlichen Verträgen festgeschrieben ist, ist der Titel Of Counsel frei gestaltbar und unterliegt der jeweiligen Kanzleistruktur.

Historische Entwicklung der Of Counsel-Position

Die Funktion Of Counsel entstand in den USA als Antwort auf veränderte Karrieremodelle und die Diversifizierung juristischer Dienstleistungen. Ursprünglich war sie für erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gedacht, die sich am Übergang in den Ruhestand befinden oder nicht mehr dem Zeit- und Arbeitsdruck einer Partnerschaft ausgesetzt sein wollten. Im Laufe der Jahre wurde der Titel zunehmend auf andere besondere Funktionen übertragen, etwa auf Personen mit ausgeprägtem Fachwissen oder auf dauerhafte externe Beraterinnen und Berater.

Im deutschsprachigen Raum wurde der Titel insbesondere durch die Expansion internationaler Kanzleien eingeführt. Heute stellt Of Counsel eine flexible Gestaltungsmöglichkeit dar, die Kanzleien verschiedene Wege der Zusammenarbeit eröffnet.

Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen

Berufliche Erfahrung

In den meisten Fällen wird der Titel Of Counsel an erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vergeben, die sich durch langjährige Tätigkeit im Berufsfeld sowie durch herausragende Leistungen innerhalb der Kanzlei oder anderer Tätigkeitsbereiche ausgezeichnet haben. Meistens verfügen sie über eine mehrjährige Berufserfahrung, häufig auch über einen Werdegang als Partnerin oder Partner, Richterin oder Richter, Unternehmensjuristin oder -jurist oder in vergleichbaren leitenden Positionen.

Persönliche und fachliche Kompetenzen

Erwartet werden neben fundiertem Fachwissen insbesondere ausgeprägte soziale Kompetenzen, Eigenverantwortung sowie die Fähigkeit zur Übernahme von Mandatsverantwortung oder zur Betreuung komplexer Projekte. Zudem spielt die Fähigkeit zur Gewinnung und Bindung von Mandanten eine zentrale Rolle.

Vertragsgestaltung und Vergütung

Die Vertragsgestaltung für eine Of Counsel-Position ist meist individuell, orientiert sich aber regelmäßig an einer Kombination aus festen Bezügen und erfolgsabhängigen Komponenten. Eine unternehmerische Beteiligung wie bei Partnern besteht in der Regel nicht; satztungsmäßige Pflichten und Rechte hängen vom Einzelfall ab.

Typische Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Mandatsbetreuung und Beratung

Of Counsel übernehmen regelmäßig die Betreuung ausgewählter Mandate, oft in Bereichen von besonderer Komplexität oder strategischer Bedeutung. Sie können als Ansprechpersonen für Mandanten auftreten und verantworten eigenständig deren rechtliche Betreuung.

Strategische Entwicklung und Kanzleimanagement

Häufig sind Of Counsel in die Entwicklung neuer Praxisbereiche, die Weiterbildung und Förderung von Associates oder die strategische Ausrichtung der Kanzlei eingebunden. In manchen Fällen nehmen sie projektbezogene Rollen ein, etwa beim Aufbau neuer Standorte oder der Durchführung größerer Mandatskomplexe.

Fachliche Vertretung und Repräsentation

Of Counsel nehmen oft Aufgaben in der fachlichen Repräsentation der Kanzlei wahr, beispielsweise durch Veröffentlichungen, Fachvorträge oder die Mitwirkung in berufsständischen Gremien. Besonders in internationalen Kanzleien werden sie zur Pflege von Netzwerken und zum Aufbau interdisziplinärer Kontakte eingesetzt.

Perspektiven und Übergänge in höhere Karrierestufen

Die Of Counsel-Position kann unterschiedliche Perspektiven eröffnen. In manchen Kanzleien dient sie als Übergangsstufe auf dem Weg zur Equity-Partnerschaft. In anderen Fällen ist sie eine dauerhafte Endposition, die langjährig ausgefüllt werden kann. Of Counsel können auch als Rückzug in eine beratende Rolle fungieren, etwa nach der Übergabe operativer Aufgaben.

Eine klare Karriereleiter im klassischen Sinne gibt es für Of Counsel nicht; vielmehr hängt die Entwicklung von individuellen Vereinbarungen mit der Kanzlei und den persönlichen Zielsetzungen ab.

Häufig gestellte Fragen zum Karriereweg Of Counsel

Wer kann den Titel Of Counsel führen?

Grundsätzlich steht der Titel erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten offen, die bereits signifikante Verantwortung und Fachwissen unter Beweis gestellt haben. In der Regel wird die Position nach mehreren Jahren qualifizierter Berufspraxis vergeben.

Besteht eine unternehmerische Beteiligung an der Kanzlei?

Of Counsel sind üblicherweise nicht unternehmerisch an der Kanzlei beteiligt, es sei denn, dies wird individuell vereinbart. Die Position unterscheidet sich hierin von der eines Partners.

Wie unterscheidet sich Of Counsel von Counsel, Senior Associate oder Advisor?

„Of Counsel“ ist ein international verbreiteter Begriff und steht für eine eigenständige Funktion mit meist mehr Entscheidungskompetenz und Mandatsverantwortung als ein Senior Associate oder Counsel. Die genaue Ausgestaltung hängt jedoch stark von der jeweiligen Kanzlei ab.

Welche Vorteile bietet die Position?

Die Funktion bietet erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, ihr Know-how gezielt einzubringen, flexibel Mandate zu betreuen und gleichzeitig Verantwortung zu übernehmen, ohne zwingend administrative oder gesellschaftsrechtliche Aufgaben eines Partners wahrnehmen zu müssen.

Gibt es eine Mindest- oder Höchstdauer für die Tätigkeit als Of Counsel?

Eine feste Mindest- oder Höchstdauer existiert nicht. Die Verweildauer wird üblicherweise individuell im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Kanzlei festgelegt.

Ist ein Wechsel von Of Counsel zur Partnerschaft möglich?

Der Wechsel ist grundsätzlich möglich und wird in einigen Kanzleien sogar als Standardweg praktiziert. Voraussetzung ist regelmäßig der Wunsch beider Seiten und das Erfüllen interner Anforderungen für die Aufnahme in den Gesellschafterkreis.


Die Position Of Counsel stellt einen flexiblen und vielseitigen Karriereweg dar, der erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dabei unterstützt, ihre Kompetenzen in einer eigenständigen Rolle einzusetzen und die Entwicklung der Kanzlei aktiv mitzugestalten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben übernehmen Of Counsel in einer Kanzlei aus rechtlicher Sicht?

Of Counsel unterstützen Kanzleien hauptsächlich durch die beratende Mitarbeit an Mandaten, ohne formell als Partner oder angestellte Rechtsanwälte zu gelten. Sie bringen häufig spezialisiertes Fachwissen oder langjährige Erfahrung in bestimmte Rechtsgebiete ein. Tätigkeiten reichen von der Erstellung komplexer Gutachten, der Entwicklung von Strategien für bedeutende Mandate bis zur Unterstützung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen. Meist sind sie nicht primär für die Akquise von Mandaten oder die umfassende Mandatsbearbeitung verantwortlich, sondern agieren als Berater, oftmals mit Fokus auf rechtliche Kompetenz und Qualitätssicherung. Auch die Ausbildung und Supervision jüngerer Kolleginnen und Kollegen gehört regelmäßig zu ihren Aufgaben, stets unter Einhaltung aller berufsrechtlichen Vorgaben.

Wie gestaltet sich das Haftungsverhältnis von Of Counsel gegenüber Mandanten?

Das Haftungsverhältnis hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit ab. Ist der Of Counsel selbständig tätig, kann er direkt Vertragspartner der Mandanten werden und unterliegt dann der eigenen Haftung gemäß § 280 BGB sowie den berufsrechtlichen Pflichten § 43 BRAO, insbesondere der Berufshaftpflichtversicherungspflicht nach § 51 BRAO. Ist der Of Counsel hingegen ausschließlich für die Kanzlei tätig, haftet primär die Kanzlei gegenüber den Mandanten, während gegenüber dem Of Counsel interne Regressansprüche bestehen können. Unabhängig von der Vertragsgestaltung müssen die Informationspflichten gemäß § 49b BRAO und die Sorgfaltspflichten nach § 276 BGB eingehalten werden.

Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten sind bei der Beschäftigung als Of Counsel zu beachten?

Rechtlich relevant ist insbesondere die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Oft wird Of Counsel auf freiberuflicher Basis tätig; es ist jedoch auch eine Anstellung als Arbeitnehmer denkbar. Bei einer selbstständigen Tätigkeit greifen nicht die Schutzvorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts, wie Kündigungsschutz nach dem KSchG. Auch Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder sonstige Anspruchsgrundlagen des Arbeitsverhältnisses sind nicht auf Of Counsel im Status des freien Mitarbeiters anzuwenden. Liegt allerdings ein faktisches Arbeitsverhältnis vor, etwa aufgrund enger Weisungsbindung und Einbindung in die Organisation der Kanzlei, können arbeitsrechtliche Ansprüche begründet werden. Die rechtliche Einordnung hängt daher stets von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Unterliegen Of Counsel der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und dem Berufsrecht?

Ja, Of Counsel sind unabhängig vom Status stets zur Verschwiegenheit gemäß § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet. Sie fallen vollumfänglich unter das anwaltliche Berufsrecht, müssen insbesondere auch den Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten (§ 43a Abs. 4 BRAO) gehorchen und sich an die Pflicht zur gewissenhaften Ausübung des Berufs und Fortbildungspflicht (§ 43a BRAO, § 59e Abs. 2 BRAO) halten. Ebenso unterliegen sie den einschlägigen EU-Datenschutzrichtlinien und der Rechenschaftspflicht gegenüber der Kammer.

Welche vertraglichen Regelungen sind im Verhältnis Of Counsel und Kanzlei bedeutsam?

Wesentlich sind klare vertragliche Absprachen zur Aufgabenverteilung, der Vergütung (Fixum, Umsatzbeteiligung, Aufwendungsersatz), der Haftungsverteilung sowie zum Umfang der Mitnutzung der Kanzleiräumlichkeiten und -ressourcen. Der Vertrag sollte auch regeln, wie Mandatsakquise, Nutzung des Namens der Kanzlei durch den Of Counsel und die Vertretungsbefugnis organisiert sind. Eingeschlossen werden müssen außerdem Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung, dem Datenschutz und zum Umgang mit vertraulichen Informationen. Es wird empfohlen, die Mitwirkungsrechte an Kanzleientscheidungen, das Weisungsrecht und etwaige Wettbewerbsverbote klar zu regeln.

Gibt es besondere berufsrechtliche Vorgaben für die Bezeichnung „Of Counsel“?

Die Bezeichnung „Of Counsel“ ist nach deutschem Berufsrecht nicht explizit geregelt, muss jedoch gemäß § 6 Abs. 1 BORA grundsätzlich wahrheitsgemäß, sachlich und nicht irreführend verwendet werden. Die Person muss tatsächlich eine beratende, der Position entsprechende Rolle in der Kanzlei haben und darf nicht lediglich als Prestigeobjekt geführt werden. Zudem ist auf eine klare Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsbezeichnungen wie Partner, Associate oder freier Mitarbeiter zu achten. Unzutreffende oder missverständliche Angaben können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG oder berufsrechtliche Maßnahmen auslösen.

Können Of Counsel auch nebenberuflich oder für mehrere Kanzleien tätig sein?

Im Grundsatz dürfen Of Counsel nebenberuflich oder für mehrere Kanzleien tätig werden, sofern keine berufsrechtlichen oder vertraglichen Beschränkungen greifen. Erforderlich ist die fortwährende Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, insbesondere bezüglich möglicher Interessenkonflikte (§ 45 BRAO). Auch muss die Funktionsfähigkeit der Kanzlei und die Transparenz gegenüber Mandanten gewahrt bleiben. Etwaige vertragliche Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Of Counsel und einer Kanzlei können die mehrfach Tätigkeit beschränken; auch muss die Erfüllung der Verschwiegenheitspflicht trotz paralleler Mandate gewährleistet sein.