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Motivationsschreiben


Motivationsschreiben

Definition und Bedeutung des Begriffs

Das Motivationsschreiben ist ein eigenständiges Dokument im Rahmen von Bewerbungsverfahren, in dem Bewerberinnen und Bewerber ihre Beweggründe für die Bewerbung darlegen. Es ergänzt andere Unterlagen wie Lebenslauf und Anschreiben und bietet die Möglichkeit, persönliche Motivation, Zielsetzungen sowie relevante Kompetenzen im Hinblick auf die angestrebte Position im Unternehmen zu erläutern. Im Gegensatz zum Lebenslauf, der primär Daten und Stationen abbildet, legt das Motivationsschreiben den Schwerpunkt auf die individuelle Auseinandersetzung mit der ausgeschriebenen Position, dem Unternehmen und den eigenen Entwicklungswünschen.

Im Text werden häufig Fragen adressiert wie: Warum bewerben Sie sich auf diese Stelle? Was reizt Sie an genau diesem Arbeitgeber? und Welche Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften machen Sie zu einer geeigneten Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten?

Einordnung im Bewerbungsprozess

Rolle des Motivationsschreibens

Im Rahmen einer Bewerbung für eine Stelle in einer Kanzlei dient das Motivationsschreiben als zusätzlicher Einblick in die Beweggründe und die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers. Es wird meist zusätzlich zum Anschreiben angefordert, insbesondere bei Auswahlverfahren mit höherer Konkurrenz oder im Kontext internationaler Bewerbungsverfahren und Praktika.

Relevanz für den Einstieg in eine Kanzlei

Während das Anschreiben eher formale Aspekte und Kernqualifikationen adressiert, ermöglicht das Motivationsschreiben eine differenzierte Darstellung des individuellen Interesses am Tätigkeitsbereich, an der Arbeitsweise der Kanzlei sowie an möglichen Entwicklungsperspektiven. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bietet dieses Dokument die Möglichkeit, neben der fachlichen Eignung auch die Passung zur Unternehmenskultur und zu den Aufgabenbereichen besser einzuschätzen.

Im Auswahlprozess kann das Motivationsschreiben ausschlaggebend sein, um Bewerbende mit ähnlichen fachlichen Qualifikationen voneinander zu unterscheiden und Kandidatinnen und Kandidaten mit hoher Eigenmotivation und Engagement frühzeitig zu erkennen.

Anforderungen und Erwartungen von Arbeitgeberseite

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erwarten vom Motivationsschreiben eine überzeugende und stringente Argumentation. Die Inhalte sollten individuell auf die Position und das Unternehmen zugeschnitten sein und deutlich machen, warum die Bewerberin oder der Bewerber zur ausgeschriebenen Stelle passt.

Typische Anforderungen sind:

  • Konkreter Bezug: Es sollte ein erkennbarer Bezug zwischen den eigenen Erfahrungen, Fähigkeiten und den Anforderungen der Stelle hergestellt werden.
  • Strukturierte Darstellung: Das Schreiben sollte einen klaren Aufbau aufweisen, mit Einleitung, Hauptteil und Schluss.
  • Eigenständigkeit: Standardisierte oder wenig individuelle Schreiben werden in der Regel weniger positiv bewertet.
  • Sprachliche Korrektheit und Klarheit: Sorgfältiger Umgang mit Sprache, Grammatik und Rechtschreibung werden vorausgesetzt.
  • Länge: Das Motivationsschreiben sollte in der Regel ein bis maximal zwei Seiten umfassen, um die wichtigsten Aspekte präzise darzustellen.

Typische Missverständnisse und Fehlinterpretationen

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass Motivationsschreiben und Anschreiben denselben Zweck erfüllen. Während das Anschreiben die Bewerbung einleitet und einen Fokus auf Qualifikationen und Erwartungen an die Stelle legt, ist das Motivationsschreiben stärker auf persönliche Beweggründe, Ziele und überfachliche Kompetenzen ausgerichtet.

Ein weiteres Missverständnis besteht darin, das Motivationsschreiben ausschließlich zur Wiederholung von Lebenslaufdaten zu nutzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erwarten jedoch eine eigenständige inhaltliche Auseinandersetzung, die über den Lebenslauf hinausgeht.

Manche Bewerberinnen und Bewerber verwenden zu allgemeine Formulierungen oder verzichten auf individuelle Bezüge zur Kanzlei, was eine Abgrenzung von anderen Bewerbungen erschwert und als Desinteresse interpretiert werden kann.

Praktische Tipps für Bewerberinnen und Bewerber

Vorbereitung und Recherche

Vor der Erstellung des Motivationsschreibens empfiehlt sich eine intensive Beschäftigung mit der Kanzlei, ihrer Ausrichtung, ihren Haupttätigkeitsbereichen und kulturellen Besonderheiten. Informationen aus der Homepage, aktuellen Veröffentlichungen oder Gesprächen mit Mitarbeitenden helfen, die eigenen Motive gezielt zu formulieren.

Aufbau des Motivationsschreibens

  1. Einleitung: Persönlicher Einstieg, Benennung der gewünschten Position und Motivation für die Bewerbung.
  2. Hauptteil: Veranschaulichung der eigenen Qualifikationen, Stärken und Erfahrungen im Bezug zur Stellenausschreibung. Darstellung der Schnittstellen zwischen eigenen Zielen und den Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Kanzlei.
  3. Schluss: Zusammenfassende Betonung der Motivation und Zielsetzung, Ausblick und Bereitschaft für ein persönliches Gespräch.

Sprachstil und inhaltliche Gestaltung

  • Authentizität: Persönliche und ehrliche Beweggründe wirken überzeugender als übertriebene Selbstinszenierung.
  • Prägnanz: Klare und konkrete Aussagen erhöhen die Verständlichkeit und Lesefreundlichkeit.
  • Individualität: Bezug auf konkrete Projekte, Werte oder Angebote der Kanzlei zeigen tatsächliches Interesse.

Formalia

Ein professionelles Layout, fehlerfreie Sprache sowie die Einhaltung formaler Vorgaben (zum Beispiel Seitenumfang oder Format, sofern vorgegeben) werden als selbstverständlich betrachtet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Motivationsschreiben in jeder Bewerbung erforderlich?

Ein Motivationsschreiben ist nicht bei jeder Bewerbung verpflichtend. Ob es benötigt wird, ergibt sich meist aus der jeweiligen Ausschreibung oder den Vorgaben auf der Karriereseite der Kanzlei. Falls es ausdrücklich verlangt wird, sollte es sorgfältig erstellt werden.

Wie unterscheidet sich das Motivationsschreiben vom Anschreiben?

Das Anschreiben ist i.d.R. eine formale Einleitung der Bewerbung, die Qualifikationen in Bezug auf die Stelle zusammenfasst. Das Motivationsschreiben vertieft die persönlichen Beweggründe und die Passung zur Kanzlei und sollte neue, weiterführende Aspekte enthalten.

Welche Länge sollte ein Motivationsschreiben haben?

In der Regel genügt eine bis maximal zwei Seiten. Das Schreiben sollte präzise und auf den Punkt formuliert sein.

Sollte das Motivationsschreiben persönliche Schwächen ansprechen?

Der Fokus sollte auf Stärken, Kompetenzen und positiven Entwicklungsperspektiven liegen. Herausforderungen oder Entwicklungspotenziale können thematisiert werden, wenn daraus ein positiver Lerneffekt oder eine Selbstreflexion hervorgeht.

Gibt es formale Vorgaben, die einzuhalten sind?

Sofern in der Ausschreibung keine spezifischen Hinweise genannt werden, empfiehlt sich ein sachlicher Briefstil. Grafische Gestaltungselemente oder ungewöhnliche Layouts sollten vermieden werden.


Das Motivationsschreiben bietet Bewerberinnen und Bewerbern die Chance, die eigene Persönlichkeit und Motivation für die angestrebte Position in einer Kanzlei überzeugend darzustellen. Eine sorgfältige und individuelle Ausarbeitung trägt entscheidend zum Erfolg im Bewerbungsprozess bei.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen beim Inhalt eines Motivationsschreibens?

Motivationsschreiben sind im deutschen Recht grundsätzlich dem Grundsatz der Vertragsfreiheit unterstellt, wodurch Bewerber und Arbeitgeber relativ große Freiheiten bezüglich Form und Inhalt haben. Allerdings müssen Bewerber im Motivationsschreiben die geltenden Gesetze, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beachten. Diskriminierende Aussagen – insbesondere zu Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder ethnischer Herkunft – sind rechtlich streng untersagt. Ebenso unterliegen alle gemachten Angaben dem Wahrheitsgebot, was bedeutet, dass falsche Angaben zum Zweck der Bewerbung eine arglistige Täuschung darstellen können und somit arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. eine fristlose Kündigung oder Schadenersatzforderungen) nach sich ziehen können. Darüber hinaus ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutzvorschriften maßgeblich, u. a. dürfen keine sensiblen Daten Dritter ohne deren Zustimmung im Schreiben genannt werden.

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind beim Versenden eines Motivationsschreibens zu beachten?

Das Motivationsschreiben enthält personenbezogene Daten des Bewerbers und fällt daher unter die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Übermittlung eines Motivationsschreibens sollte grundsätzlich über sichere Kanäle erfolgen, um einen unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern. Bewerber haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen sowie deren Löschung zu beantragen, sofern der Verarbeitungszweck erfüllt ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerbungsunterlagen einschließlich Motivationsschreiben nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu vernichten oder zurückzugeben. Werden Motivationsschreiben per E-Mail versendet, ist auf Verschlüsselung und sichere Speicherung zu achten, um datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren.

Ist ein Motivationsschreiben rechtlich bindend?

Ein Motivationsschreiben stellt rechtlich kein bindendes Vertragsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar, sondern ist eine einseitige Willenserklärung, die zur Darlegung von Motivation, Qualifikation und Eignung dient. Dennoch können im Motivationsschreiben gemachte Aussagen bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrags als Beschaffenheitsangaben oder Zusicherungen gewertet werden, sofern sie für die Anstellung wesentlich waren. Falsche Behauptungen oder bewusste Täuschungen („Bewerbungslügen“) können im Nachhinein zur Anfechtung des Arbeitsvertrags oder einer fristlosen Kündigung führen. Die rechtliche Bindungswirkung ist somit indirekt und ergibt sich gegebenenfalls aus den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Können Aussagen im Motivationsschreiben arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

Ja, falsche oder irreführende Angaben im Motivationsschreiben können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Werden nachträglich erhebliche Täuschungen aufgedeckt – etwa zur Qualifikation oder bisherigen Tätigkeit -, kann dies eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB nach sich ziehen. Arbeitsgerichte beurteilen die Schwere der Täuschung und ihre Relevanz für das Beschäftigungsverhältnis. Bagatellverstöße werden häufig als unerheblich angesehen, während gravierende Falschangaben (z. B. über Berufsabschlüsse) fast immer arbeitsrechtliche Folgen, einschließlich Schadensersatzforderungen, nach sich ziehen können.

Welche rechtlichen Schranken bestehen beim Umfang eines Motivationsschreibens für Bewerbungszwecke?

Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Länge oder des Umfangs eines Motivationsschreibens bestehen nicht. Allerdings ist im Rahmen der Zweckbindung nach der DSGVO zu beachten, dass nur für die Bewerbung relevante Informationen verarbeitet werden dürfen. Arbeitgeber dürfen daher keine über das erforderliche Maß hinausgehenden Informationen vom Bewerber verlangen. Die sogenannte Datensparsamkeit verpflichtet beide Parteien, unnötige oder nicht relevante Informationen zu vermeiden. Überdies haben Bewerber das Recht, bestimmte Angaben – insbesondere hochsensibler Natur – wie Familienstand, Schwangerschaft oder Gewerkschaftszugehörigkeit zu verweigern, sofern sie für das Bewerbungsverfahren nicht zwingend erforderlich sind.

Gibt es Muster oder rechtlich geprüfte Vorlagen für Motivationsschreiben?

Rechtlich verbindliche oder gar vorgeschriebene Muster für Motivationsschreiben existieren nicht. Im Internet verfügbare Muster und Vorlagen dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine juristisch geprüften Dokumente dar. Bewerber sollten deshalb insbesondere darauf achten, dass Vorlagen keine diskriminierenden Formulierungen enthalten oder zur Angabe unnötiger, datenschutzrechtlich sensibler Informationen verleiten. Prinzipiell empfiehlt es sich, öffentlich zugängliche Muster individuell anzupassen und im Zweifel juristische Beratung hinzuzuziehen, sofern Unsicherheiten zu rechtlichen Vorgaben bestehen.

Müssen im Motivationsschreiben Arbeitszeugnisse, Urkunden oder Nachweise angegeben oder beigefügt werden?

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, im Motivationsschreiben Arbeitszeugnisse, Urkunden oder Nachweise zu zitieren oder beizufügen. Sie werden regelmäßig im Rahmen der gesamten Bewerbungsunterlagen als separate Anlagen übermittelt. Im Motivationsschreiben selbst dürfen jedoch keine unwahren Angaben über Qualifikationen oder Erfahrungen gemacht werden, da solche Aussagen im Konfliktfall durch Nachweise zu belegen sind. Die gezielte Bezugnahme auf bestimmte Nachweise im Schreiben ist zulässig, aber keine zwingende Anforderung. Datenschutzrechtlich ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass nur relevante Nachweise verarbeitet und gespeichert werden dürfen.