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Mandantengespräch


Mandantengespräch

Definition und Einordnung

Das Mandantengespräch bezeichnet den direkten Austausch zwischen einer anwaltlich tätigen Person und einer Person oder Organisation, die in einer rechtlichen Angelegenheit beraten, vertreten oder unterstützt werden möchte (Mandant oder Mandantin). Das Mandantengespräch kann persönlich, telefonisch oder mittels digitaler Kommunikationswege erfolgen. Ziel eines solchen Gesprächs ist es, Anliegen, Ziele und Fragestellungen des Mandanten zu klären, rechtliche Optionen darzulegen und gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.

Im Kanzleialltag stellt das Mandantengespräch einen zentralen Bestandteil der Mandatsbearbeitung dar und dient als Grundlage der Vertrauensbildung, Auftragsklärung sowie der fachlichen und organisatorischen Abstimmung.

Rolle im Kanzleialltag

Bedeutung

Das Mandantengespräch ist für den Ablauf und Erfolg der Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant von entscheidender Bedeutung. Es schafft die Voraussetzung für eine sachgerechte Bearbeitung des Auftrags, sorgt für beiderseitige Klarheit bezüglich der Erwartungen und ist essenziell für die Dokumentation und Kommunikation im Mandat.

Typische Einsatzfelder

Mandantengespräche finden in unterschiedlichen Phasen einer Mandatsbeziehung statt, unter anderem:

  • Erstgespräch: Erstkontakt zur Klärung des Sachverhalts, Bewertung der Erfolgsaussichten und Verständnis beider Seiten.
  • Laufende Abstimmung: Klärung von Rückfragen, Besprechung von Zwischenständen, Sammeln zusätzlicher Informationen.
  • Beratung: Darstellen verschiedener Vorgehensweisen, Aufklärung über Risiken und Alternativen.
  • Abschlussgespräch: Rückblick auf das Mandat, Erläuterung der Ergebnisse, Hinweise für die Zukunft.

Prozesse, Abläufe und Methoden

Vorbereitung

Eine gründliche Vorbereitung ist unerlässlich, um das Mandantengespräch strukturiert und zielführend zu führen. Dazu gehören:

  • Durchsicht und Auswertung bereits vorliegender Unterlagen.
  • Zusammenstellung relevanter Akten, Fristen oder Vorinformationen.
  • Entwicklung eines Gesprächsleitfadens oder einer Tagesordnung.

Durchführung

Während des Gesprächs empfiehlt es sich, folgende Methoden und Abläufe einzuhalten:

  • Begrüßung und kurze Vorstellung der Teilnehmenden.
  • Schaffung einer vertrauensvollen und wertschätzenden Atmosphäre.
  • Erfassung und Dokumentation der Anliegen und Informationen.
  • Gezieltes Nachfragen, um Unklarheiten zu beseitigen.
  • Darlegung rechtlicher Schritte, Gestaltungsmöglichkeiten und potenzieller Risiken.
  • Gemeinsames Festlegen der nächsten Schritte und Fristen.
  • Zusammenfassen der wesentlichen Gesprächsergebnisse.

Nachbereitung

Nach dem Mandantengespräch sind meist folgende Maßnahmen notwendig:

  • Erstellung eines Gesprächsprotokolls oder Gedächtnisvermerks.
  • Ablage wichtiger Dokumente in der Mandatsakte.
  • Beantwortung offener Fragen und Versenden zusätzlicher Informationen.
  • Vorbereitung und Versand etwaiger Vollmachten, Auftragsbestätigungen oder Schreiben.

Rahmenbedingungen und Standards

Organisatorische Vorgaben

Kanzleien verfügen häufig über feste Abläufe zur Terminkoordination, Verschwiegenheitsregeln sowie zur Dokumentation von Mandantengesprächen. Die Vertraulichkeit und Integrität der Gesprächsinhalte sind zu wahren. Oft bestehen Regelungen zur Anwesenheit weiterer Mitarbeitender, Protokollführung und Aktenpflege.

Technische Tools

Für Mandantengespräche kommen neben dem klassischen Gespräch vor Ort auch moderne Kommunikationsmittel zum Einsatz, etwa:

  • Telefonkonferenzen und Videochats,
  • E-Mail-Kommunikation,
  • elektronische Terminverwaltungs- und Dokumentationssysteme,
  • spezielle Mandantenportale für den sicheren Dokumentenaustausch.

Übliche Vorgehensweisen

In vielen Kanzleien ist es üblich, vor dem Mandantengespräch den Sachverhalt grob vorab – etwa per Fragebogen oder in einem kurzen Telefonat – zu klären. Zudem ist es gängige Praxis, nach dem Gespräch die wesentlichen Punkte zusammengefasst schriftlich zu bestätigen.

Praxisbezug

Umgang im Arbeitsalltag

Für Mitarbeitende im Kanzleiumfeld ist das Mandantengespräch ein Schlüsselprozess, dessen professionelle Durchführung maßgeblich zur Qualität und Zufriedenheit im Mandatsverhältnis beiträgt. Neue Mitarbeitende werden meist im Rahmen einer Einarbeitung an diese Aufgabenstellung herangeführt, erhalten Gesprächsmuster, Checklisten oder Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

Im Arbeitsalltag ist Flexibilität gefordert, um auf unterschiedliche Persönlichkeiten, Anliegen und Kommunikationsformen einzugehen. Ein gelungenes Mandantengespräch erfordert Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details.

Chancen und Herausforderungen

Chancen

  • Vertrauensaufbau: Ein wertschätzendes Mandantengespräch legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Effiziente Bearbeitung: Klar strukturierte Gespräche verhindern Missverständnisse, sparen Zeit und ermöglichen zielgerichtete Mandatsarbeit.
  • Feedbackmöglichkeit: Mandantengespräche bieten die Gelegenheit, direktes Feedback zu erhalten und Kanzleiprozesse zu verbessern.

Herausforderungen

  • Zeitdruck: Ein hohes Arbeitsaufkommen kann es erschweren, ausreichend Zeit für Gespräche einzuplanen.
  • Komplexität: Besonders bei mehreren beteiligten Personen oder hohem Sachverhaltsvolumen ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig.
  • Kommunikation: Unterschiedlicher Informationsstand oder Erwartungen von Mandantenseite können zu Herausforderungen im Gespräch führen. Hier ist es wichtig, aktiv zuzuhören und transparent zu kommunizieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein Mandantengespräch typischerweise ab?
Ein Mandantengespräch beginnt meist mit einer kurzen Begrüßung und einer Klärung der Gesprächsziele. Danach werden das Anliegen und die relevanten Sachverhalte besprochen. Anschließend werden Möglichkeiten, Risiken und das weitere Vorgehen erörtert. Abschließend werden die nächsten Schritte und Fristen festgelegt.

Welche Unterlagen sollte ich zu einem Mandantengespräch mitbringen?
Das hängt vom Anliegen ab. Empfehlenswert sind alle relevanten Dokumente, Schriftstücke, Verträge oder Gerichtsschreiben, die mit dem Fall in Zusammenhang stehen. Häufig wird im Vorfeld eine Liste mit gewünschten Unterlagen bereitgestellt.

Welche Kommunikationsformen sind für Mandantengespräche üblich?
Neben dem klassischen Gespräch vor Ort nutzen Kanzleien auch Telefon- und Videokonferenzen sowie den Austausch über digitale Plattformen.

Wie kann ich mich auf ein Mandantengespräch vorbereiten?
Vorbereitung ist zentral: Das Studium aller verfügbaren Unterlagen, eine Notizenübersicht sowie ein Gesprächsleitfaden helfen, das Gespräch strukturiert und zielführend zu gestalten.

Welche Kompetenzen sind bei Mandantengesprächen besonders gefragt?
Neben fachlichem Wissen sind Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und Zuverlässigkeit entscheidend.


Dieser Artikel soll Berufseinsteigerinnen, Nachwuchskräften und Bewerberinnen einen praxisnahen und verständlichen Einblick in das zentrale Thema Mandantengespräch innerhalb des Kanzleialltags geben.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Grundlagen sind für ein Mandantengespräch relevant?

Im Kontext eines Mandantengesprächs spielen verschiedene rechtliche Grundlagen eine zentrale Rolle. Zunächst ist das Berufsrecht der jeweiligen Anwaltskammern maßgeblich, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Darüber hinaus sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezüglich des Mandatsverhältnisses zu beachten, insbesondere die Bestimmungen zum Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Datenschutzrechtliche Vorgaben, speziell die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), legen fest, wie mit personenbezogenen Daten des Mandanten umzugehen ist. Das Mandantengespräch unterliegt zudem den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB), die höchste Vertraulichkeit verlangen. Auch Haftungsfragen, etwa bei Beratungsfehlern, richten sich nach den allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen und spezialgesetzlichen Vorgaben. Schließlich muss der Anwalt auch die Pflichten zur Interessenkollisionsprüfung (§ 43a BRAO) einhalten.

Welche Verschwiegenheitspflichten gelten im Rahmen eines Mandantengesprächs?

Beim Mandantengespräch ist der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB zur uneingeschränkten Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich auf sämtliche Informationen, die der Mandant dem Rechtsanwalt anvertraut oder die dem Anwalt im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden. Die Verschwiegenheit gilt unabhängig davon, ob das Mandat letztlich zustande kommt oder nicht. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen regelmäßig zur Unwirksamkeit etwaiger Verwertung der Aussagen in gerichtlichen Verfahren. Eine Offenbarung ist nur zulässig, wenn der Mandant ausdrücklich entbindet oder eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, z.B. im Rahmen der Geldwäscheprävention.

Wann kommt im Mandantengespräch ein Mandatsverhältnis zustande und welche rechtlichen Folgen hat dies?

Ein Mandatsverhältnis entsteht regelmäßig durch Angebot und Annahme, also insbesondere dann, wenn der Mandant ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch Übergabe von Unterlagen zur Bearbeitung) den Rechtsanwalt mit der Beratung oder Vertretung beauftragt und dieser das Mandat annimmt. Das Mandatsverhältnis ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Rechtlich resultieren daraus für den Rechtsanwalt Pflichten zur ordnungsgemäßen Beratung und Interessenvertretung sowie zur Umsetzung der Weisungen des Mandanten, während der Mandant regelmäßig zur Zahlung der Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung verpflichtet ist. Kommt das Mandat nicht zustande, sind dennoch etwaige Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten zu beachten.

Welche Dokumentationspflichten bestehen für das Mandantengespräch?

Aus rechtlicher Sicht ist der Rechtsanwalt verpflichtet, wesentliche Inhalte des Mandantengesprächs nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Gründen: Zum einen dient sie dem Nachweis der ordnungsgemäßen Beratung gegenüber dem Mandanten, etwa im Rahmen haftungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Zum anderen sind nach der Berufsordnung relevante Vorgänge, insbesondere Mandatsannahme, -ablehnung und -beendigung, festzuhalten. In Bezug auf Geldwäschevorschriften (GwG) bestehen zusätzliche Dokumentationsauflagen zu den Identitätsdaten des Mandanten. Dokumentationen müssen mindestens sechs Jahre (§ 50 BRAO) und bei Geldwäscheverdacht fünf Jahre (§ 8 GwG) aufbewahrt werden. Die Dokumentation unterliegt ebenfalls den Verschwiegenheits- und Datenschutzvorgaben.

In welchem Umfang muss der Anwalt im Mandantengespräch über Kosten und Risiken aufklären?

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, den Mandanten im Mandantengespräch umfassend und rechtzeitig über die zu erwartenden Kosten seiner Tätigkeit aufzuklären (§ 49b BRAO, §§ 3a ff. RVG). Dazu gehören die Vergütung des Anwalts (nach RVG oder abweichender Honorarvereinbarung), Kostenrisiken etwaiger Rechtsstreitigkeiten (Gerichts- und Sachverständigenkosten, Vorschüsse, Kosten der Gegenseite bei Unterliegen), sowie das Haftungsrisiko bei anwaltlichen Beratungsfehlern. Ebenso muss der Anwalt mögliche Erfolgsaussichten und -risiken des juristischen Vorgehens klar und differenziert darlegen. Unterlassene oder irreführende Kostenaufklärung kann zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt führen und berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Was ist im Mandantengespräch zur wirksamen Einwilligung und zum Datenschutz zu beachten?

Da im Mandantengespräch in aller Regel personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss der Rechtsanwalt die Vorgaben der DSGVO beachten. Das betrifft insbesondere die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, wonach der Mandant über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu informieren ist. Vor Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist häufig eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Diese muss freiwillig, informiert und schriftlich erfolgen. Der Mandant ist ferner auf seine Rechte, etwa Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte, hinzuweisen. Die Datensicherheit ist durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Verstöße ziehen empfindliche bußgeldrechtliche und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Wann und wie muss ein Anwalt im Mandantengespräch eine Interessenkollision prüfen?

Bereits zu Beginn eines Mandantengesprächs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine mögliche Interessenkollision zu prüfen (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Dies umfasst die Überprüfung, ob im Zusammenhang mit dem potentiellen Mandat bereits eine Interessensverfolgung für den Gegner oder einen Dritten erfolgte oder besteht. Im Zweifelsfall muss der Anwalt eine Kollisionsprüfung anhand der eigenen Akten und ggf. unter Rückgriff auf EDV-gestützte Systeme vornehmen. Eine Mandatsübernahme ist untersagt, wenn die Interessen zweier (potentieller) Mandanten einander widersprechen könnten. Bei Nichtbeachtung drohen berufsrechtliche Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche. Die Pflicht zur Kollisionsprüfung besteht unabhängig davon, ob bereits ein Vertragsverhältnis eingegangen wurde.