Legal Lexikon

Managing Associate


Einführung in die Position des Managing Associate

Die Karrierestufe des Managing Associate ist insbesondere in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien etabliert und gewinnt zunehmend an Bedeutung im deutschsprachigen Raum. Der Managing Associate stellt dabei eine Position zwischen dem Associate und dem Counsel oder Partner dar und bietet erfahrenen Berufsträgern eine weiterführende Entwicklungsmöglichkeit innerhalb einer Kanzlei. Diese Position ist typischerweise mit erhöhten Anforderungen an die Selbstständigkeit, Mandatsverantwortung sowie erste Leitungsaufgaben verbunden.

Grundlagen und Einordnung der Position

Definition und Abgrenzung

Ein Managing Associate ist eine erfahrene Fachkraft in einer Anwaltskanzlei, die in der Regel nach mehreren Jahren als Associate diesen Karriereschritt erreicht. Die Titelvergabe variiert je nach Kanzlei; alternativ werden Bezeichnungen wie Senior Associate oder Managing Counsel genutzt. Im Gegensatz zum festangestellten Associate übernimmt der Managing Associate verstärkt organisatorische und koordinierende Aufgaben, ohne bereits die umfassenden Rechte und Pflichten eines Partners zu tragen.

Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Aspekte

Die Beschäftigungsbedingungen eines Managing Associate orientieren sich an den Vorgaben für angestellte Berufsträger. Es bestehen in der Regel unbefristete Arbeitsverträge mit wettbewerbsfähiger Vergütung, die durch leistungsabhängige Komponenten ergänzt werden können. Gesetzliche Regelungen zur Bezeichnung oder zum Status des Managing Associate existieren nicht; die Ausgestaltung liegt im Ermessen der jeweiligen Kanzlei. Häufig sind an die Position bestimmte Ziele oder Zeitrahmen gebunden, welche als Voraussetzung für einen möglichen Karriereschritt zum Counsel oder Partner dienen.

Historische Entwicklung

Die Position des Managing Associate wurde vor allem von internationalen Sozietäten eingeführt, um motivierten Berufsträgern eine strukturierte Entwicklungsperspektive zu bieten. In angelsächsischen Kanzleien existieren vergleichbare Positionen bereits seit den 1990er Jahren. In deutschen Kanzleien hat sich die Rolle insbesondere seit Anfang der 2010er Jahre verbreitet, um der steigenden Komplexität von Mandaten und gestiegenen Mandantenanforderungen Rechnung zu tragen.

Anforderungen an Managing Associates

Berufs- und Führungserfahrung

Voraussetzung für den Einstieg als Managing Associate ist mehrjährige praktische Tätigkeit als Associate – meist zwischen vier und sieben Jahren. Erwartet werden herausragende fachliche Fähigkeiten, umfassende Erfahrung in diversen Mandaten sowie Eigenständigkeit in der Mandatsbearbeitung. Erste Erfahrungen in der Anleitung von Teammitgliedern und häufig auch wirtschaftliches Verständnis für Kanzlei- und Mandanteninteressen sind erforderlich.

Persönliche und soziale Kompetenzen

Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für Mandate und Mandantenbindung
  • Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten gegenüber Mandanten sowie im Team
  • Organisationstalent zur Leitung kleinerer Projekte oder Teilprojekte
  • Bereitschaft, Berufsanfänger bzw. jüngere Associates fachlich anzuleiten

Auch Engagement im Bereich der Weiterbildung und Förderung der Kanzleikultur ist für die Position oft von Bedeutung.

Typische Aufgaben eines Managing Associate

Mandatsarbeit und Eigenverantwortung

Managing Associates betreuen eigenverantwortlich komplexere Mandate und übernehmen dabei verstärkt Verantwortung bei der Führung und Koordination des Teams. Sie sind häufig zentraler Ansprechpartner für Mandanten und wirken an der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Lösungen mit.

Projekt- und Teamleitung

Die Leitung kleinerer Teams, die Überwachung von Arbeitsergebnissen sowie die Organisation und Steuerung von Projektabschnitten zählen zu den Kernaufgaben. Managing Associates sind häufig in Personalentwicklung, Feedbackprozesse und die Ausbildung jüngerer Kolleginnen und Kollegen eingebunden.

Akquise und Geschäftsentwicklung

Mit zunehmender Erfahrung werden Managing Associates in das Mandantenmanagement und die Akquise neuer Mandate eingebunden. Dies umfasst die Teilnahme an Präsentationen, die Pflege von Mandantenkontakten und gegebenenfalls die Entwicklung neuer Beratungsangebote.

Perspektiven und Übergänge in höhere Karrierestufen

Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Die Position des Managing Associate gilt als Sprungbrett in die nächste Karrierestufe, die je nach Kanzlei als Counsel, Salary Partner oder auch direkt als Partner ausgestaltet sein kann. Voraussetzung für den Aufstieg ist neben erfolgreicher Mandatsführung meist auch ein gewisses Maß an Geschäftsentwicklung sowie die Weiterentwicklung in Team- oder Abteilungsleitungsfunktionen.

Übergang zum Counsel oder Partner

Das Erreichen der Position eines Counsel oder Partners ist an die erfolgreiche Erfüllung von Zielvereinbarungen geknüpft. Dazu gehören häufig:

  • Nachweis nachhaltiger Mandantenbindung
  • Erfolgreiche Entwicklung von Geschäftsfeldern
  • Übernahme zunehmender Leitungs- und Personalverantwortung
  • Dokumentierte Beiträge zur Außendarstellung und Reputation der Kanzlei durch Publikationen oder Vorträge

Die Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt wird häufig mit Mentoring-Programmen oder gezielten Weiterbildungen unterstützt.

Häufig gestellte Fragen zur Position des Managing Associate

Wie lange dauert es typischerweise, Managing Associate zu werden?

In der Regel erfolgt der Aufstieg zum Managing Associate nach etwa vier bis sieben Jahren praktischer Tätigkeit. Die konkrete Dauer variiert je nach Kanzlei, Fachbereich und individueller Entwicklung.

Ist die Position des Managing Associate befristet?

Üblicherweise ist die Position unbefristet ausgestaltet, kann aber mit deklarierten Zielen oder Entwicklungsfristen für den weiteren Aufstieg verbunden sein.

Welche Qualifikationen sind besonders wichtig?

Neben einem erfolgreichen Abschluss des Studiums werden überdurchschnittliche Leistungen, wirtschaftliches Verständnis, Teamfähigkeit und die Fähigkeit, komplexere Mandate eigenständig zu bearbeiten, besonders geschätzt.

Gibt es einen festen Karriereweg?

Das Karrieremodell folgt meist einer festen Hierarchie: Associate – Senior Associate/Managing Associate – Counsel/Senior Counsel – (Salary) Partner – Equity Partner. Die Ausgestaltung und Übergänge können je nach Kanzlei variieren.

Welche Vorteile bietet diese Position?

Die Position ermöglicht tiefere Einblicke in das Mandatsmanagement, eröffnet erste Leitungsaufgaben und fördert die Vorbereitung auf weiterführende Funktionen. Zudem ist sie oft mit einer wettbewerbsfähigen Vergütung und attraktiverem Verantwortungsbereich verbunden.

Fazit

Die Position des Managing Associate bietet eine strukturierte Weiterentwicklungsmöglichkeit für erfahrene Berufsträger in Kanzleien. Sie verbindet eigenständige Mandatsarbeit, wachsende Leitungsaufgaben und eine zentrale Rolle im Team mit attraktiven Perspektiven für den weiteren Aufstieg. Eine erfolgreiche Tätigkeit als Managing Associate gilt als wichtige Voraussetzung für den Übergang in Führungspositionen innerhalb der Kanzleihierarchie.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtliche Stellung nimmt ein Managing Associate in Kanzleien im Vergleich zu Partnern und Associates ein?

Ein Managing Associate nimmt in der hierarchischen Struktur vieler wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzleien eine Zwischenposition zwischen den Associates (Berufseinsteiger oder Berufserfahrene ohne Führungsverantwortung) und den Partnern (Inhaber oder Teilhaber der Kanzlei) ein. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei regelmäßig um eine unselbstständige Anstellung; der Managing Associate ist Mitarbeiter, nicht Inhaber, und unterliegt damit arbeitsrechtlich denselben Regeln wie andere angestellte Rechtsanwälte. Entscheidende Unterscheidungsmerkmale zu Partnern bestehen insbesondere im Fehlen einer unternehmerischen Beteiligung, in der Weisungsgebundenheit sowie in der Eingliederung in die Kanzleiorganisation. Im Vergleich zu Associates ist die Position jedoch oft mit erweiterten Verantwortlichkeiten, wie der Führung von Teams oder Mandatsverantwortung, verbunden, wobei für solche Tätigkeiten ebenfalls arbeitsvertragliche und berufsrechtliche Rahmenbedingungen zählen.

Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Managing Associates?

Arbeitsrechtlich gelten für Managing Associates grundsätzlich dieselben Normen wie für andere angestellte Rechtsanwälte, namentlich das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz. Da Managing Associates meist in einer gehobenen Position mit Personal- oder Sachverantwortung tätig sind, kann ihnen jedoch mehr Gestaltungsfreiraum und Entscheidungskompetenz vertraglich eingeräumt werden. Trotzdem sind auch sie dem Weisungsrecht der Arbeitgeber unterworfen. Häufig finden sich spezifische Regelungen zu Arbeitszeiten, Bonuszahlungen und Zielvereinbarungen in den Arbeitsverträgen. Im Gegensatz zu Syndikusanwälten oder Partnern besteht kein Anspruch, die Kanzlei im Außenverhältnis gesamthänderisch zu vertreten.

Unterliegen Managing Associates berufsrechtlichen Beschränkungen?

Managing Associates unterfallen wie alle angestellten Rechtsanwälte den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Nach § 46 BRAO dürfen angestellte Rechtsanwälte – und damit auch Managing Associates – innerhalb der Kanzlei Mandanten rechtlich beraten und vertreten, sind jedoch in ihrer Entscheidungsfreiheit bestimmten berufsrechtlichen Grenzen unterworfen. So dürfen sie beispielsweise keine Vergütungsverträge eigenmächtig abschließen, sofern das Mandat auf die Kanzlei läuft und nicht individuell zugeordnet werden kann. Ebenso müssen sie – wie alle Rechtsanwälte – das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO) wahren und die Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) beachten.

Können Managing Associates Mandantenverträge selbstständig abschließen?

Ob Managing Associates eigenverantwortlich Mandantenverträge abschließen können, richtet sich nach der internen Organisation und nach den arbeits- bzw. gesellschaftsrechtlichen Kompetenzen, die ihnen eingeräumt werden. Mangels gesellschaftsrechtlicher Beteiligung sind sie nicht zur Gesamtvertretung der Kanzlei befugt. Die Vergabe der Vollmacht zur eigenständigen Mandatsannahme muss durch die Kanzlei gesondert erfolgen. Arbeitsrechtlich können solche Rechte im Arbeitsvertrag geregelt sein; berufsrechtlich ist sicherzustellen, dass sämtliche Vorgaben der BRAO und BORA eingehalten werden, etwa im Hinblick auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei bestimmten Mandatierungen.

Welche Haftungsregelungen gelten für Managing Associates?

Managing Associates haften primär nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) und nach berufsrechtlichen Grundsätzen für Fehler in der Mandatsbearbeitung. Im Anstellungsverhältnis greift jedoch das sog. „innerbetriebliche Schutzniveau“: Für einfache Fahrlässigkeit kommt eine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt in Betracht. Gegenüber dem Mandanten bleibt die Kanzlei als Auftragnehmerin die primär haftende Partei; die persönliche Haftung des Managing Associate kann gegenüber dem Mandanten gemäß § 278 BGB als Erfüllungsgehilfen ausgelöst werden. Versicherungsschutz besteht in der Regel über die Berufshaftpflicht der Kanzlei, deren Deckungsschutz auch für angestellte Rechtsanwälte einschließt.

Welche Anforderungen bestehen an die Weisungsgebundenheit und Eigenverantwortlichkeit eines Managing Associates?

Managing Associates bewegen sich rechtlich im Spannungsfeld zwischen Weisungsgebundenheit und Eigenverantwortung. Formal unterliegen sie den arbeitsrechtlichen Weisungen ihres Arbeitgebers (§ 106 GewO), was sowohl Arbeitszeit, Arbeitsort als auch die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeit betrifft. Die arbeitsvertraglichen Regelungen und die Satzung der Kanzlei können jedoch einen weiten Freiraum für eigenverantwortliches Handeln, insbesondere im Rahmen der Mandatsführung oder Teamleitung, vorsehen. Dennoch verbleibt regelmäßig eine Letztentscheidungsmacht bei den Partnern oder der Geschäftsführung, insbesondere bei Grundsatzentscheidungen oder der Mandatsannahme/-beendigung. Berufsrechtlich müssen Managing Associates stets selbstständig und unabhängig dem Mandanteninteresse verpflichtet bleiben (§ 43a BRAO).

Welche Mitbestimmungsrechte haben Managing Associates in der Kanzlei?

Mitbestimmungsrechte für Managing Associates ergeben sich primär aus dem Arbeitsrecht, sofern in der Kanzlei ein Betriebsrat existiert. Sie sind – im Unterschied zu Partnern – grundsätzlich Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG und können daher aktiv und passiv an Betriebsratswahlen teilnehmen. Auf der organisatorischen Ebene räumen viele Kanzleien Managing Associates Mitgestaltungsrechte etwa bei der Organisation von Teams, der Ausbildung von Nachwuchsanwälten oder der Entwicklung interner Arbeitsabläufe ein; rechtlich verbindlich ist dies jedoch meist nicht und hängt von der individuellen Ausgestaltung des Anstellungsverhältnisses sowie den internen Richtlinien der Kanzlei ab.