Legal Lexikon

Klageerhebung


Klageerhebung

Definition und Einordnung

Die Klageerhebung bezeichnet den formalen Akt, durch den eine Partei bei einem Gericht ein Gerichtsverfahren einleitet, um einen rechtlichen Anspruch geltend zu machen oder eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken. In Deutschland bildet die Klageerhebung den offiziellen Beginn eines Zivilprozesses und erfolgt in der Regel durch Einreichung einer schriftlichen Klageschrift bei dem zuständigen Gericht. Der Begriff wird überwiegend im Zusammenhang mit Zivilverfahren verwendet, kann jedoch auch im Bereich des Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialrechts auftreten.

Rolle im Kanzleialltag

In Kanzleien stellt die Klageerhebung einen häufigen und bedeutenden Arbeitsschritt dar. Sie bildet einen zentralen Bestandteil der Mandatsarbeit, sobald außergerichtliche Bemühungen zur Streitbeilegung keinen Erfolg zeigen oder ein gerichtlicher Entscheid notwendig ist. Typische Einsatzfelder sind die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Für Mitarbeitende in einer Kanzlei ist die Bearbeitung und Begleitung von Klageverfahren ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags, der ein strukturiertes Vorgehen sowie genaue Kenntnis der Verfahrensregeln erfordert.

Prozesse und Abläufe

Vorbereitung der Klageerhebung

Vor Einreichung einer Klage prüfen Mitarbeitende gemeinsam mit ihren Vorgesetzten, ob die Voraussetzungen für eine Klageerhebung gegeben sind. Dies umfasst unter anderem:

  • Die genaue Ermittlung und Dokumentation des zugrundeliegenden Sachverhalts.
  • Die Bewertung der Anspruchsgrundlagen und Erfolgsaussichten.
  • Die Prüfung, ob vorgerichtliche Maßnahmen, wie ein Mahnschreiben, erforderlich oder bereits durchgeführt wurden.

Erstellung der Klageschrift

Die Klageschrift ist das zentrale Dokument bei der Klageerhebung. Sie muss formalen Anforderungen genügen und folgende Angaben enthalten:

  • Benennung der Parteien, inklusive Anschriften.
  • Das zuständige Gericht.
  • Eine klare Bestimmung des Klagegegenstands und des Antrags.
  • Eine Darstellung des Sachverhalts und der rechtlichen Begründung.

Die Ausarbeitung erfolgt häufig in enger Abstimmung mit den Mandantinnen und Mandanten sowie unter Verwendung von Vorlagen, technischen Hilfsmitteln oder Fachliteratur.

Einreichung und Weiterverfolgung

Nach Fertigstellung der Klageschrift wird das Dokument bei Gericht eingereicht, meist elektronisch oder schriftlich, abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Gerichts. Nach der Einreichung übernimmt das Gericht die Zustellung an die Gegenseite und setzt Fristen für die weiteren Verfahrensschritte.

Die Mitarbeitenden überwachen die weitere Verfahrensentwicklung, achten auf Fristen und bereiten ggf. nachfolgende Schriftsätze, Stellungnahmen oder Beweismittel vor.

Rahmenbedingungen und Standards

Organisatorische Vorgaben

Jede Kanzlei entwickelt eigene Standards für die Bearbeitung und Dokumentation von Klageverfahren. Wichtige organisatorische Vorgaben sind:

  • Fristenmanagement: Systematische Erfassung und Überwachung aller relevanten Termine.
  • Qualitätskontrolle: Prüfung aller Schriftsätze auf Vollständigkeit und Einhaltung der Formvorschriften.
  • Mandantenkommunikation: Regelmäßige Information der Mandantinnen und Mandanten über den Stand des Verfahrens.

Technische Tools

Im modernen Kanzleialltag unterstützen verschiedene technische Hilfsmittel die Klageerhebung:

  • Digitale Aktenführung für strukturierte Dokumentation.
  • Fristenverwaltungssysteme zur Erinnerung an wichtige Termine.
  • Textverarbeitungsprogramme und Fallmanagementsysteme für die effiziente Erstellung und Speicherung von Klageschriften und Gerichtsunterlagen.
  • Elektronischer Rechtsverkehr zur sicheren Übermittlung von Schriftsätzen an Gerichte.

Übliche Vorgehensweisen

Zu den etablierten Vorgehensweisen zählt eine sorgfältige Recherche vorab, vollständig dokumentierte Aktenführung sowie das Prinzip des Vier-Augen-Prinzips für zentrale Schriftsätze. Dies dient der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der Mandatsbearbeitung.

Praxisbezug: Umgang im Kanzleialltag

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere Berufseinsteigerinnen und -einsteiger – bedeutet Klageerhebung eine Kombination aus rechtlicher Analyse, Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten sowie organisatorischer Genauigkeit. In vielen Kanzleien werden neue Teammitglieder durch erfahrene Kolleginnen oder Kollegen begleitet und in alle Schritte eingeführt. Insbesondere bei der Erstellung von Klageschriften und der Kontrolle von Fristen ist Sorgfalt unerlässlich.

Die tägliche Arbeit umfasst meist folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Auswertung der Ausgangslage durch Gespräche und Aktenstudium.
  • Entwurf und Überarbeitung von Klageschriften.
  • Fristenkontrolle und Terminorganisation.
  • Kommunikation mit Gerichten und Mandantinnen/Mandanten.
  • Begleitung des gesamten Verfahrensablaufs bis zur Abschlussentscheidung oder Einigung.

Chancen und Herausforderungen

Chancen

  • Entwicklung eines strukturierten Arbeitsstils und Organisationstalents.
  • Erwerb von Kenntnissen in der Verfahrensorganisation und Mandatsarbeit.
  • Möglichkeit, praxisnah den gesamten Ablauf eines Gerichtsverfahrens nachzuvollziehen.
  • Aufbau wichtiger Soft Skills wie Kommunikation, Teamarbeit und Zeitmanagement.

Herausforderungen

  • Hohe Anforderungen an Genauigkeit und Einhaltung von Fristen.
  • Komplexe inhaltliche und formale Vorgaben für Schriftsätze.
  • Koordination verschiedener interner und externer Kommunikationsprozesse.
  • Flexibilität und Belastbarkeit bei kurzfristigen Aufgaben oder unvorhergesehenen Wendungen im Verfahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Klageerhebung und Klageeinreichung?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Rechtlich betrachtet bezeichnet die Klageerhebung jedoch den formalen Akt der Verfahrenseinleitung, während die Klageeinreichung der praktische Vorgang des Übermittelns der Klageschrift an das Gericht ist.

Wer ist für die Klageerhebung in einer Kanzlei zuständig?
Die Vorbereitung und Bearbeitung der Klage erfolgt im Team, unter Einbeziehung aller relevanten Mitarbeitenden. Die finale Unterzeichnung der Klageschrift und die Einreichung beim Gericht obliegen meist den verantwortlichen Berufsträgerinnen oder Berufsträgern.

Welche Fristen sind zu beachten?
Mit Klageerhebung sind unterschiedliche Fristen verbunden, zum Beispiel Verjährungsfristen oder prozessuale Fristen für die Klageschrift und nachfolgende Schriftsätze. Ein konsequentes Fristenmanagement ist unerlässlich.

Welche Rolle spielen technische Tools bei der Klageerhebung?
Digitale Arbeitsmittel erleichtern die Dokumentation, Fristenkontrolle und Kommunikation. In vielen Fällen wird die Klage elektronisch beim Gericht eingereicht.

Wie läuft die Mandantenkommunikation ab?
Mitarbeitende informieren Mandantinnen und Mandanten regelmäßig über den Stand der Klage, erläutern den Ablauf und stehen für Rückfragen zur Verfügung.


Dieser Artikel bietet einen praxisnahen Einblick in die Bedeutung, Abläufe und Anforderungen rund um die Klageerhebung im Kanzleialltag und richtet sich speziell an Nachwuchskräfte und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, die sich für die Tätigkeiten in einer Kanzlei interessieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Klageerhebung berechtigt?

Zur Klageerhebung berechtigt ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die eine Verletzung oder Gefährdung eigener Rechte geltend macht. Im Zivilprozess wird diese Befugnis als sogenannte Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis bezeichnet. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, d.h. Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Prozessführungsbefugnis bedeutet, dass die klagende Partei ein eigenes rechtliches Interesse an der Durchsetzung des streitgegenständlichen Anspruchs haben muss. In besonderen Konstellationen, wie bei der Prozessstandschaft, kann auch jemand für fremde Rechte Klage erheben, sofern eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt, etwa im Rahmen von Sammelklagen gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) oder dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Zudem existieren bei bestimmten Rechtsgebieten gesonderte Vorschriften zur Klagebefugnis, etwa im Umweltrecht, wo anerkannte Verbände unter bestimmten Voraussetzungen klagebefugt sind.

Welche Form- und Fristvorgaben müssen bei einer Klage beachtet werden?

Die Form und Frist einer Klage richten sich nach der jeweiligen Verfahrensart und gesetzlichen Vorschriften. Im Zivilprozess gemäß § 253 ZPO muss die Klageschrift schriftlich oder in elektronischer Form beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Sie muss Angaben zum Kläger, Beklagten, zu den Parteivertretern, dem Streitgegenstand und einem bestimmten Antrag enthalten. Fristen zur Klageerhebung können sich aus materiell-rechtlichen oder prozessualen Vorgaben ergeben. Materiell-rechtliche Fristen sind beispielsweise die Verjährungsfrist für die verfolgten Ansprüche. Im Verwaltungsrecht, etwa bei Anfechtungsklagen, ist eine Monatsfrist nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu beachten (§ 74 VwGO). Verstöße gegen Form- oder Fristerfordernisse können zur Unzulässigkeit der Klage führen.

Welche Kosten entstehen durch die Klageerhebung?

Die Klageerhebung ist regelmäßig mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Dazu zählen in erster Linie die Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert richten und durch einen Kosten- oder Gebührenvorschuss zu Beginn des Verfahrens eingezogen werden. Näheres regelt das Gerichtskostengesetz (GKG) im Zivil- und Verwaltungsprozess. Hinzu treten die Kosten für die anwaltliche Vertretung, die sich jeweils nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemessen. Werden Gutachter oder Zeugen beauftragt, fallen weitere Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wodurch eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme vom Staat erfolgen kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (wirtschaftliche Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht der Klage) erfüllt sind.

Wie läuft das Klageverfahren ab und welche möglichen Verfahrensarten gibt es?

Grundsätzlich beginnt das Klageverfahren mit der förmlichen Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht. Nach Zulassung der Klage wird diese dem Beklagten zugestellt, der daraufhin zur Erwiderung aufgefordert wird. Je nach Gerichtsbarkeit – Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit – unterscheiden sich Details im Ablauf, folgen jedoch einem ähnlichen Grundmuster: Klageerhebung, Zustellung, Schriftsatzwechsel, mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme und Urteilsverkündung. Daneben existieren verschiedene Verfahrensarten, etwa die Leistungsklage, Feststellungsklage, Gestaltungsklage oder im Verwaltungsrecht zusätzlich die Verpflichtungsklage sowie Untätigkeitsklage. Je nach Rechtsschutzbedürfnis und Rechtsgebiet ist der richtige Klageweg zu wählen, da andernfalls die Klage als unzulässig zurückgewiesen wird.

Welche Rolle spielt der sogenannte „Rechtsweg“ bei der Klageerhebung?

Vor Einreichung einer Klage ist zwingend zu prüfen, welcher Rechtsweg eröffnet ist, sprich welches Gericht für den Rechtsstreit zuständig ist. Der Rechtsweg ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich nach der Art des Streitgegenstandes. Zivilgerichte sind bei privatrechtlichen Streitigkeiten zuständig, während für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ohne verfassungsrechtlichen Charakter regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (§ 40 VwGO). Für besondere Materien bestehen eigene Gerichtsbarkeiten, etwa Arbeitsgerichte, Sozialgerichte oder Finanzgerichte. Wird die Klage bei einem unzuständigen Gericht erhoben, kann es zu einer Verweisung an das zuständige Gericht kommen, im schlimmsten Fall aber auch zur Unzulässigkeit der Klage.

Welche Möglichkeiten der Klagerücknahme oder Klageänderung bestehen?

Der Kläger kann die Klage grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Urteils gemäß § 269 ZPO zurücknehmen. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme einseitig möglich, danach bedarf es der Zustimmung des Beklagten. Im Falle der Klagerücknahme erlöschen die Rechtshängigkeit des Anspruchs und das Verfahren wird eingestellt; die Kosten sind in der Regel vom Kläger zu tragen. Eine Änderung der Klage ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 263 ZPO zulässig, etwa wenn der Streitgegenstand oder die Klageanträge geändert werden sollen, dies aber sachdienlich erscheint und der Beklagte einwilligt oder das Gericht eine Änderung für sachdienlich hält. Die Zulässigkeit richtet sich im Einzelnen nach dem Stand des Verfahrens und den prozessualen Auswirkungen für die Parteien.