Legal Lexikon

Kanzleikarriere nach dem Referendariat


Definition und Grundlagen der Kanzleikarriere nach dem Referendariat

Eine Kanzleikarriere nach dem Referendariat bezeichnet den beruflichen Werdegang einer Person im juristischen Bereich, die nach Absolvierung des Referendariats und erfolgreich bestandenem Zweiten Staatsexamen eine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei aufnimmt. Dieser Karriereweg umfasst verschiedene Stufen und Möglichkeiten der fachlichen und beruflichen Entwicklung innerhalb einer Kanzlei und ist ein wesentlicher Teil des beruflichen Spektrums für Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes im deutschen Rechtssystem.

Das Referendariat ist die verpflichtende praktische Ausbildung im Anschluss an das Erste Staatsexamen. Es wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, welches zur eigenständigen Ausübung rechtlicher Tätigkeiten berechtigt. Der Einstieg in eine Kanzlei gestaltet sich je nach Größe, Ausrichtung und Standort der jeweiligen Kanzlei unterschiedlich.


Ausgangspunkt: Das Referendariat im deutschen Rechtssystem

Aufbau des Referendariats

Das Referendariat ist die praktische Vorbereitungszeit auf die juristische Berufsausübung in Deutschland und dauert in der Regel zwei Jahre. Es besteht aus mehreren Stationen, darunter die Zivilstation, die Strafrechtsstation, die Verwaltungsstation, die Anwaltsstation sowie eine Wahlstation. Während des Referendariats erhalten die Absolventinnen und Absolventen erste Einblicke in praktische Rechtsanwendung und sammeln Erfahrungen bei Gerichten, Behörden und Kanzleien.

Abschluss mit dem Zweiten Staatsexamen

Das Referendariat endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen, das zur Ausübung wesentlich aller klassischen juristischen Berufe befähigt. Im Rahmen des Zugangs zur Tätigkeit in einer Kanzlei ist der erfolgreiche Abschluss des Zweiten Staatsexamens zwingend erforderlich.


Einstiegsmöglichkeiten in den Kanzleikarriereweg

Typische Positionen für Berufseinsteiger

Nach dem Referendariat beginnt die Tätigkeit in einer Kanzlei meist auf der Position des sogenannten Associates (angestellter Rechtsanwalt oder angestellte Rechtsanwältin). Die Bezeichnung und konkrete Aufgabenverteilung können abhängig von Kanzleigröße und -struktur variieren. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder mitarbeitende Person in anderen Funktionen tätig zu werden.

Voraussetzungen für den Berufseinstieg

  • Zweites Staatsexamen: Verpflichtende Voraussetzung.
  • Zulassung zur Anwaltschaft: Nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erforderlich.
  • Anwaltszulassung: Wird auf Antrag bei der zuständigen Kammer gewährt.
  • Bewerbung: Üblicherweise Bewerbungsverfahren mit Einreichung der Prüfungszeugnisse, Lebenslauf und relevanten Nachweisen.

Ablauf einer typischen Kanzleikarriere

Karrierestufen in der Kanzlei

Der klassische Verlauf einer Kanzleikarriere nach dem Referendariat beinhaltet verschiedene Stufen:

Associate

Berufseinsteiger beginnen als Associate. Sie übernehmen die Bearbeitung und Vorbereitung von Mandaten, insbesondere in Bereichen wie Zivilrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Unter Anleitung von erfahrenen Partnerinnen und Partnern entwickeln sie ihre fachliche Kompetenz weiter.

Senior Associate

Nach mehrjähriger Berufserfahrung und nachgewiesener Qualifikation erreichen viele die Position des Senior Associate. In diesem Stadium wird häufig mehr Selbstständigkeit bei der Mandatsbearbeitung sowie die Übernahme erster Projektverantwortung erwartet.

Counsel / Salary Partner

In manchen Kanzleien gibt es als Zwischenschritt die Position eines Counsel oder eines Salary Partners mit besonderen Führungs- und Mandatsverantwortungen, jedoch ohne Beteiligung am Kanzleigewinn.

Partner

Das langfristige Ziel für viele ist die Aufnahme als Partnerin oder Partner in die Gesellschaft der Kanzlei. Hierbei besteht Mitbestimmungsrecht bezüglich der Kanzleigeschäfte und Teilhabe am Kanzleigewinn. Voraussetzung sind häufig herausragende persönliche und fachliche Leistungen sowie die Akquisition neuer Mandate.


Rechtliche Rahmenbedingungen der Kanzleikarriere

Berufsausübung und Zulassung

Die Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit setzt die Zulassung als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin nach § 4 BRAO voraus. Der Eintritt in eine Sozietät, Partnerschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bedarf der Beachtung berufsrechtlicher Vorschriften, insbesondere nach §§ 59c ff. BRAO.

Gesellschaftsrechtliche Strukturen

Kanzleien können in unterschiedlichen Rechtsformen bestehen, etwa als Einzelkanzlei, Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH. Die jeweils gewählte Rechtsform wirkt sich auf Haftungsverhältnisse, Entscheidungsstrukturen und Mitbestimmungsrechte aus.

Berufsausübungsgemeinschaften

Die Zusammenarbeit mehrerer Rechtsadressen ist durch gesellschaftsrechtliche Verträge geregelt. Typische Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung können sich Kanzleien haftungsbeschränkt zusammenschließen, wobei die Haftung für berufliche Fehler grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Arbeitsvertragliche Regelungen

Arbeitsverhältnisse von angestellten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen werden nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen gestaltet und umfassen üblicherweise folgende Regelungspunkte:

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Vergütungsvereinbarungen (Fixums, variable Bestandteile, etwa Bonusregelungen)
  • Urlaubstage
  • Arbeitszeitregelung
  • Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Regelungen zur Nutzung von Mandantendaten und -informationen

Mitbestimmungsrechte

In größeren Kanzleien gelten die relevanten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dies betrifft insbesondere Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsplanung und weiterer betrieblicher Belange.


Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Kanzleikarriere

Spezialisierung und Weiterbildung

Nach Berufseinstieg erfolgt oft eine fachliche Schwerpunktbildung in bestimmten Rechtsbereichen. Fortlaufende Weiterbildung ist insbesondere im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Rechtsmarkts wesentlich.

Aufstiegschancen und Übernahmeperspektiven

Der weitere Verlauf der Kanzleikarriere ist von individuellen Leistungen, der Mandatsakquise, unternehmerischen Fähigkeiten und Teamfähigkeit geprägt. In internationalen oder großen Wirtschaftskanzleien bestehen daneben Chancen auf Tätigkeiten im Ausland, in internationalen Projekten oder fachübergreifenden Teams.

Wechselmöglichkeiten und alternative Karrierewege

Ein nicht unerheblicher Anteil entschließt sich nach einigen Jahren zur beruflichen Veränderung, etwa zum Eintritt in die Justiz, Verwaltung oder in Wirtschaftsunternehmen.


Herausforderungen und Besonderheiten der Kanzleikarriere nach dem Referendariat

Arbeitsbelastung und Work-Life-Balance

Die Kanzleikarriere, insbesondere in größeren internationalen Kanzleien, ist häufig mit einer hohen Arbeitsbelastung, strikten Deadlines und Mandantenerwartungen verbunden. Gleichzeitig bieten einzelne Kanzleien spezielle Programme zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie flexible Arbeitsmodelle an.

Einkommen und Vergütungssysteme

Die Vergütung von Berufseinsteigern variiert erheblich, abhängig von Kanzleigröße, Standort, Fachbereich und individueller Qualifikation. In Großstädten, insbesondere bei international tätigen Kanzleien, liegt die Einstiegsvergütung für Berufseinsteiger deutlich über dem Durchschnitt anderer Branchen. Neben festen Gehältern werden teils leistungsabhängige Boni vereinbart.


Fazit

Die Kanzleikarriere nach dem Referendariat stellt einen zentralen und vielfältigen Weg der beruflichen Entwicklung nach dem Zweiten Staatsexamen dar. Sie eröffnet Aufstiegsmöglichkeiten, die sowohl praktische und unternehmerische Fähigkeiten als auch eine kontinuierliche fachliche Weiterbildung erfordern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das Berufs-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht vorgegeben. Mit wachsender Berufserfahrung bieten sich vielfältige Spezialisierungs- und Entwicklungschancen sowohl innerhalb als auch außerhalb der klassischen Kanzleistrukturen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeiten bietet eine Großkanzlei Berufseinsteigern nach dem Referendariat?

Großkanzleien bieten Berufseinsteigern unmittelbar nach dem Referendariat vielfältige Karriereperspektiven und Spezialisierungsmöglichkeiten. Das Angebot umfasst meist den Direkteinstieg als Associate, wobei die juristische Ausbildung und Examensnoten richtungsweisend sind. Einsteiger können in unterschiedlichen Praxisgruppen tätig werden, wie zum Beispiel im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Bank- und Finanzrecht oder der Streitbeilegung. Gerade Großkanzleien bieten meist strukturierte Weiterbildungsprogramme, wie etwa interne und externe Fortbildungen, regelmäßige Feedbackgespräche, Mentoring-Programme sowie die Förderung von Fachanwaltschaften oder weiterführenden Studienabschlüssen (LL.M., Promotion). Oft gibt es zudem die Möglichkeit, im Rahmen von Secondments internationale Erfahrung zu sammeln. Je nach Jurisdiktion und Hauspolitik ist die Aussicht auf die Partnerschaft mit klar definierten Meilensteinen verknüpft („Up-or-Out“-Prinzip). Die Vergütung für Einsteiger ist in Großkanzleien im Vergleich zu mittelständischen oder kleinen Kanzleien in der Regel besonders attraktiv und wird von leistungsabhängigen Boni ergänzt. Berufseinsteiger profitieren zudem oftmals von strukturierten Onboarding-Prozessen und Support durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, was den Einstieg ins Berufsleben erleichtert und den Aufbau eines professionellen Netzwerks begünstigt.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Tätigkeit als Associate und als Referendar in einer Kanzlei?

Der Status als Associate unterscheidet sich wesentlich von dem als Referendar, da Associates vollwertige Mitglieder der Anwaltschaft sind und eine eigenständige anwaltliche Tätigkeit mit entsprechender Verantwortung übernehmen. Während Referendare typischerweise zu Ausbildungszwecken in die Kanzlei eingebunden werden, liegt ihr Fokus auf dem Erwerb praktischer Erfahrungen und der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Ihre Aufgaben gestalten sich somit eher unterstützend, z.B. durch die Mitarbeit an Mandaten unter Anleitung, die Fertigung von Entwürfen oder Recherchetätigkeiten. Nach dem Eintritt als Associate übernimmt man eigenverantwortlich Mandate, verfasst Schriftsätze, führt Korrespondenz mit Mandanten und Gerichten und vertritt Mandanten auch in Gerichtsterminen. Zudem kommen Tätigkeiten wie die Bearbeitung komplexer rechtlicher Fragestellungen und die strategische Beratung von Mandanten hinzu. Die Leistungs- und Erwartungshaltung an Associates ist deutlich höher und an die jeweiligen Ziele der Kanzlei angepasst. Auch die Einbindung in Akquisetätigkeiten und unternehmerische Tätigkeiten ist mit dem Associate-Status verbunden, insbesondere im Hinblick auf den weiteren Karriereverlauf bis hin zur Partnerschaft.

Welche Anforderungen stellen Kanzleien an Berufseinsteiger im Hinblick auf Examensnoten und praktische Erfahrungen?

Die Anforderungen an Berufseinsteiger variieren nach Größe und Spezialisierung der Kanzlei. Großkanzleien verlangen in der Regel Prädikatsexamina (mindestens vollbefriedigend, häufig auch in beiden Staatsexamina) und zusätzliche Qualifikationen wie eine Promotion und/oder einen LL.M. werden oft begrüßt, teils explizit vorausgesetzt. Praktische Auslandserfahrung, insbesondere solche mit Bezug zur zukünftigen Tätigkeit, wird positiv bewertet, ebenso wie stationäre Praktika oder Referendarstationen in angesehenen Kanzleien, Unternehmen oder bei Gerichten. Relevante Sprachkenntnisse, insbesondere Englisch auf verhandlungssicherem Niveau, gelten als Grundvoraussetzung, insbesondere in international tätigen Kanzleien. Auch Soft Skills wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Kommunikationsstärke und unternehmerisches Denken sowie eine ausgeprägte Lernfähigkeit sind essentiell. Nicht selten wird der Bewerbung ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf sowie eine Aufstellung über absolvierte einschlägige Stationen und gegebenenfalls Arbeitsproben beigefügt.

Welche typischen Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen erwarten Einsteiger in (Groß-)Kanzleien?

Die Arbeitszeiten in Großkanzleien sind für Einsteiger häufig überdurchschnittlich hoch; 50 bis 60 Wochenstunden gelten als branchenüblich, Phasen mit deutlich höherer Belastung sind möglich, vor allem in arbeitsintensiven Transaktionen, bei Gerichtsterminen oder Fristläufen. Flexibilität wird teilweise durch Homeoffice-Regelungen und Gleitzeitmodelle gefördert, deren praktischer Nutzen jedoch je nach Kanzlei und Abteilung unterschiedlich ausfällt. Neben der hohen Arbeitsbelastung gibt es umfassende Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, teilweise auch Angebote zur Gesundheitsvorsorge oder Freizeitgestaltung. In mittelständischen und kleinen Kanzleien sind die Arbeitszeiten oft besser planbar, allerdings ist das Gehaltsniveau entsprechend niedriger. Insgesamt wird insbesondere in Großkanzleien ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Leistungsbereitschaft vorausgesetzt.

Inwiefern besteht die Möglichkeit zur Spezialisierung oder zum Wechsel zwischen Fachbereichen nach dem Einstieg in eine Kanzlei?

Ein späterer Wechsel zwischen Fachbereichen ist grundsätzlich möglich, jedoch abhängig von den internen Strukturen und Bedürfnissen der jeweiligen Kanzlei. In Großkanzleien erfolgt der Einstieg meist bereits in einer bestimmten Praxisgruppe und die Spezialisierung entwickelt sich mit zunehmender Erfahrung innerhalb dieses Bereichs. Solche Spezialisierungen werden durch gezielte Weiterbildung, Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen, wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Übernahme komplexer Mandate gefördert. Ein späterer Wechsel in andere Praxisbereiche ist prinzipiell möglich, allerdings häufig an die betrieblichen Erfordernisse und die jeweilige Expertise des Associates gebunden. Kleinere Kanzleien bieten in der Regel eine größere Bandbreite an Tätigkeiten, sodass dort eine breitere (generalistische) Ausbildung und die Spezialisierung auf mehrere Rechtsgebiete parallel möglich ist.

Welche rechtlichen und organisatorischen Aspekte sind bei der sog. „Anwaltszulassung“ nach dem Referendariat zu beachten?

Nach Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens erfolgt die Zulassung zur Anwaltschaft. Die Zulassung wird bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt. Erforderlich sind unter anderem das bestandene zweite Staatsexamen, ein Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer. Zusätzlich sind Leumundsprüfungen sowie Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich; Ausschlussgründe bestehen unter anderem bei einschlägigen Vorstrafen oder schwerwiegender Vermögenslosigkeit (z.B. Insolvenz). Nach Zulassung erhält der Anwalt eine Zulassungsurkunde sowie die Befugnis, unter dem Titel „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ tätig zu sein und Mandate eigenverantwortlich zu führen.

Wie sehen die typischen Aufstiegsmöglichkeiten und Karrierepfade innerhalb einer Kanzlei aus?

Klassische Karriereschritte in Kanzleien sind in der Regel hierarchisch organisiert: Associate → Senior Associate → Counsel (ggf. auch Salary Partner) → (Equity) Partner. Die Dauer des jeweiligen Karriereschrittes variiert je nach Kanzlei, wobei der Weg zur Partnerschaft häufig mit 6 bis 10 Jahren angegeben wird. Mit jedem Karriereschritt steigen die Verantwortung im Mandatsmanagement, die Akquiseanforderungen sowie die unternehmerischen und personellen Führungsaufgaben. Alternativ zur Partnerschaft bieten manche Kanzleien Positionen wie Counsel oder Of Counsel als Endstufe für besonders fachlich spezialisierte Anwälte ohne Akquisetätigkeit. Neben der klassischen Partnerlaufbahn sind auch Wechsel in Unternehmen (z.B. als Inhouse Counsel), zur Justiz oder Verbänden sowie in den öffentlichen Dienst jederzeit möglich.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln das Beschäftigungsverhältnis zwischen Kanzlei und Associate?

Das Beschäftigungsverhältnis zwischen Kanzlei und Associate unterliegt dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ggf. weiteren arbeitsrechtlichen Spezialnormen. Das Arbeitsverhältnis wird in der Regel in Form eines Arbeitsvertrages begründet, der Inhalte wie Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeitregelungen, Urlaub, Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsverbote, Zielvereinbarungen sowie Regelungen zur Fortbildung und zur betrieblichen Altersvorsorge umfasst. Zudem sind berufsrechtliche Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie weitere einschlägige Vorschriften, etwa zur Mandatsbetreuung oder zum Umgang mit Interessenkonflikten.