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juristische Nebentätigkeit


Juristische Nebentätigkeit

Definition und Bedeutung

Der Begriff „juristische Nebentätigkeit“ bezeichnet grundsätzlich eine Tätigkeit mit rechtlichem Bezug, die zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung oder im Rahmen der Ausbildung wahrgenommen wird. Im Kontext des Studiums der Rechtswissenschaften oder während der Referendariatszeit handelt es sich meist um Nebenjobs oder Tätigkeiten auf Stundenbasis, bei denen praktische Einblicke in das Arbeitsfeld von Kanzleien, Unternehmen oder Institutionen gewonnen werden. Ziel ist es, theoretische Kenntnisse aus dem Studium anzuwenden und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Einordnung im Bewerbungsprozess

Relevanz für den Berufseinstieg

Angaben zu einer juristischen Nebentätigkeit werden im Bewerbungsprozess häufig abgefragt. Sie dienen als Indikator für praktische Erfahrung und das Engagement der Bewerberin oder des Bewerbers. Während formale Qualifikationen wie das Studium und Examina als Grundlage gelten, werten sorgfältig ausgewählte Nebentätigkeiten Bewerbungsunterlagen auf und geben Einblick in Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und bereits erworbene Kompetenzen.

Rolle bei der Bewerbung auf eine Stelle in einer Kanzlei

Bei Bewerbungen für eine Position in einer Kanzlei wird häufig nach bisherigen Tätigkeiten mit rechtlichem Bezug gefragt. Angaben zu entsprechenden Nebenjobs verdeutlichen die praktische Vorbereitung auf die Anforderungen im Berufsalltag. Sie können den Ausschlag geben, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, da sie eine Einarbeitung oft erleichtern und die Fähigkeit zur Anwendung des theoretischen Wissens unter Beweis stellen.

Anforderungen und Erwartungen von Arbeitgeberseite

Inhaltliche und formale Erwartungen

Arbeitgebenden ist bei einer juristischen Nebentätigkeit wichtig, dass die Tätigkeit klar erkennen lässt, inwiefern sie zur Entwicklung fachlicher und methodischer Fähigkeiten beigetragen hat. Kriterien, die häufig betrachtet werden, sind zum Beispiel:

  • Bezug zu rechtlichen Fragestellungen
  • Verantwortungsgrad innerhalb der Tätigkeit
  • Umfang der selbstständig bearbeiteten Aufgaben
  • Dauer und Kontinuität der Beschäftigung
  • Mitwirkung an Mandaten, Recherchen oder Schriftsätzen

Darüber hinaus wird meist Wert auf eine nachvollziehbare und ehrliche Darstellung der Nebentätigkeit im Lebenslauf und gegebenenfalls im Motivationsschreiben gelegt.

Soft Skills und persönliche Kompetenzen

Nebentätigkeiten mit rechtlichem Schwerpunkt werden auch hinsichtlich sozialer und persönlicher Fähigkeiten bewertet. Zu diesen zählen beispielsweise Teamarbeit, Eigeninitiative, Organisationsgeschick und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Typische Missverständnisse oder Fehlinterpretationen

Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsfeldern

Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, jede Tätigkeit im Umfeld eines rechtlichen Arbeitsgebers als juristische Nebentätigkeit zu werten. Nicht jede studentische Hilfstätigkeit oder administrative Tätigkeit in einer Kanzlei ist automatisch als juristische Nebentätigkeit einzustufen, insbesondere dann, wenn keine inhaltliche Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen stattgefunden hat.

Überinterpretation der Aussagekraft

Mitunter wird die Bedeutung von Nebentätigkeiten im Bewerbungsprozess überschätzt. Sie sind ein wichtiger Zusatz, ersetzen jedoch keine fundierte akademische Ausbildung und gute Studienergebnisse. Ebenso ist zu beachten, dass eine Vielzahl kurzer oder sehr wechselhafter Nebentätigkeiten nicht zwangsläufig positiv wahrgenommen wird.

Praktische Tipps für Bewerberinnen und Bewerber

  • Transparenz im Lebenslauf: Beschreiben Sie den Tätigkeitsbereich möglichst klar und knapp (beispielsweise „Mitarbeit an Recherchen zu Urteilen im Zivilrecht“ statt nur „Praktische Tätigkeit in einer Kanzlei“).
  • Relevanz hervorheben: Stellen Sie heraus, inwiefern die ausgeübte Nebentätigkeit einen Mehrwert für die angestrebte Position bietet.
  • Kontinuität betonen: Längere Beschäftigungen oder verantwortungsvolle Aufgaben wirken sich häufig positiv auf die Bewertung Ihrer Bewerbung aus.
  • Ehrlichkeit wahren: Seien Sie genau in der Beschreibung; übertriebene Darstellungen oder unklare Angaben können im Bewerbungsgespräch nachteilig sein.
  • Vorbereitung auf Rückfragen: Seien Sie darauf eingestellt, Ihre Nebentätigkeit im Vorstellungsgespräch näher zu erläutern und gegebenenfalls Beispiele für Ihre Tätigkeit zu nennen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt als juristische Nebentätigkeit?

Als juristische Nebentätigkeit gelten Tätigkeiten, bei denen rechtliche Fragestellungen im Mittelpunkt stehen. Dazu zählen Aufgaben wie die Mitarbeit an Schriftsätzen, Recherche juristisch relevanter Sachverhalte oder die Unterstützung bei der Mandatsbearbeitung. Tätigkeiten rein administrativer Natur ohne rechtlichen Bezug fallen nicht darunter.

Ist eine juristische Nebentätigkeit Voraussetzung für eine Bewerbung in einer Kanzlei?

Sie ist keine zwingende Voraussetzung, verbessert aber die Chancen, insbesondere in ambitionierten Kanzleien. Praktische Erfahrung wird meist hoch bewertet.

Muss jede Nebentätigkeit im rechtlichen Umfeld angegeben werden?

Es empfiehlt sich, jene Tätigkeiten im Lebenslauf oder Bewerbungsanschreiben anzuführen, die einen klaren Bezug zu den für die angestrebte Position benötigten Kompetenzen aufweisen.

Können wissenschaftliche Hilfstätigkeiten an einer Universität oder im Rahmen eines Forschungsprojekts auch als juristische Nebentätigkeit gelten?

Ja, sofern die Tätigkeit rechtliche Inhalte hatte, wie z. B. die Unterstützung bei Forschung, Lehre oder Veröffentlichungen im Rechtsbereich, trifft dies zu.

Wie detailliert sollten juristische Nebentätigkeiten im Lebenslauf beschrieben werden?

Eine präzise, aber knappe Beschreibung der Hauptaufgaben ist ausreichend. Bei Bedarf kann im Anschreiben auf besondere Schwerpunkte eingegangen werden.


Dieser Artikel bietet einen Überblick zur juristischen Nebentätigkeit und unterstützt Bewerberinnen und Bewerber, die Begrifflichkeiten und deren Bedeutung im Bewerbungsprozess für Kanzleien und verwandte Arbeitsbereiche besser einzuordnen.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine juristische Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt oder von diesem genehmigt werden?

Die Notwendigkeit, eine juristische Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen oder dessen Genehmigung einzuholen, hängt in erster Linie vom Arbeits- bzw. Dienstvertrag sowie von den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ab. Nach § 3 Abs. 4 TVöD und entsprechenden Bestimmungen im Beamtenrecht ist für Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern und Beamten im öffentlichen Dienst in der Regel eine vorherige schriftliche Anzeige, teilweise auch eine ausdrückliche Genehmigung, erforderlich. Im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht zur Anzeige oder Genehmigung, sofern die Nebentätigkeit keine Wettbewerbstätigkeit darstellt, die Arbeitszeit und Leistungspflichten nicht beeinträchtigt oder gegen arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen verstößt. In bestimmten Branchen oder bei empfindlichen Betriebsinteressen kann sich die Pflicht aus betrieblichen Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) ergeben. Fehlende Anzeige oder unerlaubte Ausübung der Nebentätigkeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung oder im Wiederholungsfall auch Kündigung, nach sich ziehen.

Gibt es zeitliche oder inhaltliche Einschränkungen für juristische Nebentätigkeiten?

Hinsichtlich des Umfangs einer juristischen Nebentätigkeit sieht das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) vor, dass bei mehreren (auch juristischen) Beschäftigungsverhältnissen die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden darf. Werden durch die Nebentätigkeit die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten beeinträchtigt, etwa durch Übermüdung, Konzentrationsverlust oder Terminüberschneidungen, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. In inhaltlicher Hinsicht dürfen Nebentätigkeiten nicht gegen gesetzliche, vertragliche oder standesrechtliche Vorgaben (z. B. § 45 BRAO, § 57 StBerG) verstoßen und keine unmittelbare Konkurrenztätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber darstellen. Bestimmte Tätigkeiten, die mit einem Interessenkonflikt einhergehen oder sensible Daten/Informationen betreffen, können untersagt sein.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine juristische Nebentätigkeit unzulässig?

Unzulässig ist eine juristische Nebentätigkeit grundsätzlich, wenn sie gegen das Verbot der Konkurrenztätigkeit (§ 60 HGB für leitende Angestellte, § 62 HGB für Prokuristen, § 112 GewO, allgemeines Wettbewerbsrecht), arbeitsvertragliche Verbots- oder Beschränkungsklauseln oder tarifliche Bestimmungen verstößt. Auch das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG §§ 40 ff.) oder das Landesrecht sieht enge Grenzen für Nebentätigkeiten von Juristen im öffentlichen Dienst. Unzulässig sind zudem Tätigkeiten, die gegen Strafgesetze, Standesrecht oder berufsethische Grundsätze verstoßen oder die Integrität des Hauptarbeitsverhältnisses gefährden.

Werden Einkünfte aus juristischen Nebentätigkeiten steuerlich anders behandelt?

Einkünfte aus juristischen Nebentätigkeiten gelten steuerrechtlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder – bei einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis – als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Fallen mit der Nebentätigkeit Betriebsausgaben an, etwa Arbeitsmittel, Weiterbildungskosten oder Fahrtkosten, können diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden, sofern sie dem Nebenerwerb eindeutig zuzuordnen sind. Besondere steuerliche Freibeträge können greifen, etwa der Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) bei entsprechenden Tätigkeiten, sind aber bei klassisch juristischen Nebentätigkeiten oft nicht einschlägig. Steuerrechtliche Pflichten bestehen auch bei etwaigen Umsatzsteuerpflichten infolge unternehmerischer Tätigkeit.

Gilt für Juristen mit Nebentätigkeit eine besondere Verschwiegenheitspflicht?

Juristen unterliegen berufsrechtlich strengen Verschwiegenheitspflichten, etwa nach § 43a Abs. 2 BRAO für Rechtsanwälte oder § 203 StGB für Geheimnisträger. Dies gilt auch für die Tätigkeit im Nebenberuf. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann sowohl berufsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch im Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung ist darauf zu achten, dass keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Hauptarbeitgebers rechtswidrig verwendet werden (§ 17 UWG). Die Erfüllung zweier juristischer Tätigkeiten kann zu Interessenskonflikten führen, etwa wenn Mandatsverhältnisse oder Parteistellungen betroffen sind, was einer gesonderten Prüfung bedarf.

Benötigt man eine eigene Haftpflichtversicherung für juristische Nebentätigkeiten?

Wenn im Rahmen der juristischen Nebentätigkeit eine freiberufliche oder selbständige Beratung erfolgt, ist je nach Berufsstand eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich (siehe § 51 BRAO für Rechtsanwälte). Bei angestellten Nebentätigkeiten haftet in der Regel zunächst der Arbeitgeber, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt. Viele Standesorganisationen (z. B. Rechtsanwaltskammern) verlangen den Nachweis einer ausreichenden Deckungssumme. Im rein wissenschaftlichen oder journalistischen Nebenberuf besteht keine Pflicht, allerdings ist eine Absicherung zu empfehlen, sofern berufsbezogene Risiken bestehen.

Welche Folgen hat eine unerlaubte juristische Nebentätigkeit arbeitsrechtlich?

Die Ausübung einer juristischen Nebentätigkeit ohne erforderliche Anzeige oder Genehmigung oder entgegen eines ausdrücklichen arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Verbots kann eine Abmahnung und – insbesondere im Wiederholungsfall oder bei gravierenden Pflichtverstößen – auch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Hauptarbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden durch die nicht gestattete Nebentätigkeit (z. B. Vertragsverletzung, Wettbewerbsverstoß) entsteht. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst riskieren dienstrechtliche Disziplinarmaßnahmen. Zudem kann ein standesrechtliches Verfahren drohen, wenn berufsrechtliche Pflichten verletzt wurden.