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Assessment-Center


Assessment-Center

Definition und Bedeutung

Ein Assessment-Center (AC) ist ein strukturiertes, mehrstufiges Auswahlverfahren, das im Rahmen von Bewerbungsprozessen eingesetzt wird, um die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für bestimmte Positionen zu beurteilen. Ziel ist es, neben den fachlichen Qualifikationen insbesondere soziale, methodische und persönliche Kompetenzen anhand praxisnaher Übungen und Situationen zu überprüfen. Das Verfahren kann sowohl in Präsenz als auch digital durchgeführt werden und umfasst Einzel- und Gruppenaufgaben sowie Interviews.

Rolle und Relevanz im Bewerbungsprozess für Kanzleien

Assessment-Center nehmen bei der Personalauswahl renommierter Kanzleien eine zentrale Rolle ein, wenn es darum geht, Bewerberinnen und Bewerber objektiv zu vergleichen und deren Potenzial insbesondere für Berufseinsteiger- oder Trainee-Positionen einzuschätzen. Dabei kommen ACs häufig nach der Sichtung von Bewerbungsunterlagen zum Einsatz und gehen einem individuellen Finalgespräch voraus. Für Kandidatinnen und Kandidaten sind Assessment-Center eine wichtige Stufe im Bewerbungsprozess, da in kurzer Zeit eine Vielzahl von Kompetenzen sichtbar wird, die auf andere Weise oft nur eingeschränkt zu bewerten wären. Im Umfeld von Kanzleien werden durch das Assessment-Center nicht nur fachliche Fähigkeiten, sondern vor allem Kommunikationsvermögen, Teamfähigkeit, Konfliktlösung und analytisches Denken geprüft.

Anforderungen und Erwartungen von Arbeitgeberseite

Kanzleien verfolgen im Rahmen eines Assessment-Centers das Ziel, Kandidatinnen und Kandidaten in unterschiedlichen, realitätsnahen Szenarien zu erleben. Erwartet werden dabei unter anderem:

  • Soziale und kommunikative Kompetenzen: Die Fähigkeit, klar zu argumentieren, aktiv zuzuhören und sachlich zu diskutieren.
  • Teamgeist: Die Bereitschaft, konstruktiv mit anderen zusammenzuarbeiten und Kompromisse zu finden.
  • Analytisches Denken und Problemlösung: Die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu strukturieren, nachvollziehbare Lösungen zu entwickeln und diese verständlich zu präsentieren.
  • Selbstmanagement: Ein überzeugendes Auftreten, klares Zeitmanagement sowie die Fähigkeit, auch unter Zeitdruck ruhig und fokussiert zu arbeiten.
  • Integrität und professionelle Haltung: Ein authentisches, respektvolles Auftreten gegenüber allen Beteiligten.

Nicht die Einzel- oder Spitzenleistung in nur einem Bereich steht im Vordergrund, sondern das Gesamtbild der Bewerberin oder des Bewerbers.

Typische Missverständnisse und Fehlinterpretationen

„Assessment-Center sind reine Prüfungen“

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Assessment-Center ausschließlich klassischem Prüfungscharakter folgen und ausschließlich auf Wissensabfragen setzen. Tatsächlich liegt der Fokus jedoch meist auf Verhaltensbeobachtung in praxisnahen Situationen.

„Nur der lauteste gewinnt“

Oft wird angenommen, dass sich im Assessment-Center nur besonders durchsetzungsstarke oder extrovertierte Personen behaupten können. In Wirklichkeit werden jedoch unterschiedliche Rollen und Persönlichkeiten geschätzt. Auch ruhigere, reflektierte Teilnehmende haben in Gruppenübungen gute Chancen, wenn sie durchdacht und konstruktiv agieren.

„Fehler führen automatisch zum Aus“

Viele Bewerberinnen und Bewerber fürchten, kleine Fehler könnten sofort zum Ausschluss führen. Vielmehr legen die Beobachtenden Wert auf Lernbereitschaft, Flexibilität und den Umgang mit Herausforderungen.

Praktische Tipps für den erfolgreichen Umgang mit Assessment-Centern

  • Vorbereitung: Informieren Sie sich über den Ablauf und die Anforderungen eines Assessment-Centers. Übliche Übungsfelder sind Rollenspiele, Gruppendiskussionen, Fallstudien oder Präsentationen.
  • Selbstreflexion: Machen Sie sich bewusst, welche Stärken und Entwicklungspotenziale Sie haben und wie Sie diese in Übungen einbringen können.
  • Teamarbeit: Unterstützen Sie andere Teilnehmende und achten Sie auf eine sachliche, respektvolle Kommunikation.
  • Präsenz zeigen: Bringen Sie sich ein, ohne sich zu sehr in den Vordergrund zu rücken. Zuhören und auf andere einzugehen ist ebenso wichtig wie eigene Argumente klar zu vertreten.
  • Umgang mit Stress: Bleiben Sie ruhig, wenn Sie unter Zeitdruck Aufgaben lösen müssen. Strukturieren Sie Ihre Gedanken, bevor Sie handeln oder sprechen.
  • Feedback beachten: Nehmen Sie den Input aus dem Assessment-Center ernst und nutzen Sie eventuelle Rückmeldungen für Ihre weitere Entwicklung.

Häufig gestellte Fragen zum Assessment-Center

Was passiert typischerweise in einem Assessment-Center?

Kandidatinnen und Kandidaten erwarten verschiedene Übungen wie Gruppendiskussionen, Rollenspiele, Präsentationen, Case Studies oder Einzelinterviews. Die genauen Inhalte variieren je nach Arbeitgeber.

Wie lange dauert ein Assessment-Center?

Der Zeitraum schwankt zwischen einigen Stunden bis zu mehreren Tagen. Üblicherweise ist ein Zeitumfang von einem halben bis einem ganzen Tag gängig.

Muss man alle Aufgaben perfekt lösen?

Nein, das Assessment-Center dient dazu, ein umfassendes Bild der Persönlichkeit und Kompetenzen zu erlangen. Wichtig ist ein authentisches, engagiertes Auftreten und ein konstruktiver Umgang mit Herausforderungen.

Kann man sich gezielt auf ein Assessment-Center vorbereiten?

Eine gezielte Vorbereitung ist möglich und empfehlenswert: Üben Sie typische Aufgabenstellungen, reflektieren Sie Ihr Verhalten in Gruppen und informieren Sie sich über das Unternehmen und den Ablauf.

Wie wichtig ist der erste Eindruck?

Der erste Eindruck ist von Bedeutung, jedoch entscheidend ist das Gesamtbild im Verlauf des Assessment-Centers. Authentizität und kontinuierliches Engagement sind ebenso wichtig.


Dieser Artikel soll Bewerberinnen und Bewerbern helfen, das Instrument Assessment-Center nicht nur als Hürde, sondern als Chance für den Berufseinstieg und zur eigenen Weiterentwicklung zu verstehen.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen im Assessment-Center personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden?

Im Rahmen eines Assessment-Centers ist die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten grundsätzlich zulässig, sofern sie auf einer rechtlichen Grundlage basiert und dem Zweck der Personalauswahl angemessen ist. Wesentliche Rechtsgrundlage bildet hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erlaubt. Betreiber des Assessment-Centers sind verpflichtet, die Teilnehmenden vor Beginn über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie ihre Rechte als Betroffene (z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung) aufzuklären. Gebäudetechnische Überwachungen, Videoaufzeichnungen oder Tonmitschnitte dürfen nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung der Bewerber:innen gemacht werden, andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die DSGVO. Die erhobenen Daten sind nach Abschluss des Auswahlprozesses entweder zu löschen oder nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang aufzubewahren; eine längere Speicherung ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmenden zulässig.

Welche rechtlichen Grenzen gelten für Aufgabenstellungen im Assessment-Center?

Aufgaben innerhalb eines Assessment-Centers müssen stets mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar sein. Unzulässig sind Aufgaben, die diskriminierend, entwürdigend oder unverhältnismäßig in die Privatsphäre eingreifen. Ein Auswahlprozess, der beispielsweise auf Daten über die ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Identität oder weltanschauliche Überzeugung abzielt, verstößt gegen § 7 AGG und kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Auch Anforderungen, die die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit gefährden, sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) untersagt. Die Aufgabenstellungen müssen objektiv überprüfbare Anforderungen an die zu besetzende Stelle darstellen und dürfen nicht über das hinausgehen, was für die Beurteilung der Eignung notwendig ist (Grundsatz der Erforderlichkeit).

Können Teilnehmer gegen unangemessene Methoden im Assessment-Center rechtlich vorgehen?

Ja, Teilnehmer haben das Recht, gegen rechtswidrige oder unangemessene Methoden vorzugehen. Werden Persönlichkeitsrechte beispielsweise durch entwürdigende Tests, übermäßigen psychischen Druck oder unzulässige Fragen verletzt, können Betroffene Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz gemäß §§ 823 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geltend machen. Zudem steht Betroffenen der Beschwerdeweg bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offen, falls datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Auch das Einreichen einer Klage nach dem AGG kann in Fällen von Diskriminierung erfolgen, wobei hier besondere Fristen (z. B. zwei Monate nach Kenntnis des Verstoßes) zu beachten sind.

Welche Informationspflichten bestehen für Unternehmen vor der Teilnahme am Assessment-Center?

Unternehmen sind verpflichtet, Bewerber im Vorfeld umfassend über Ablauf, Zweck, Art der erhobenen Daten sowie deren Weiterverwendung und Rechte aufzuklären. Diese Informationspflicht resultiert insbesondere aus Art. 13 und 14 DSGVO. Zudem müssen Informationen zum Verantwortlichen für die Datenverarbeitung sowie zu Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbehörden bereitgestellt werden. Kommt das Unternehmen diesen Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder gemäß Art. 83 DSGVO und ggf. zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

Wie lange dürfen die Ergebnisse eines Assessment-Centers gespeichert werden?

Die Speicherdauer der Ergebnisse eines Assessment-Centers unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Grundsätzlich dürfen die Daten nur solange gespeichert werden, wie sie für den Auswahlprozess relevant sind. Nach Abschluss des Verfahrens sind Daten von abgelehnten Bewerbern unverzüglich zu löschen, es sei denn, eine ausdrückliche Einwilligung zur längeren Aufbewahrung wurde eingeholt (z. B. für einen Bewerberpool). Für Fälle möglicher Diskriminierungsklagen empfiehlt sich eine Aufbewahrungsfrist von bis zu sechs Monaten nach § 21 Abs. 5 AGG, damit das Unternehmen sich gegen etwaige Ansprüche verteidigen kann.

Welche Folgen hat eine Diskriminierung im Assessment-Center aus rechtlicher Sicht?

Eine nachgewiesene Diskriminierung im Assessment-Center kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für das ausschreibende Unternehmen nach sich ziehen. Gemäß § 15 AGG können Betroffene Schadensersatz und Entschädigung verlangen. Zudem können Verstöße arbeitsgerichtlich verfolgt und veröffentlichte Vorfälle dem Ruf des Unternehmens erheblich schaden. Die Beweislast liegt nach § 22 AGG teilweise beim Unternehmen, sobald ein Bewerber Indizien einer Benachteiligung vortragen kann; das Unternehmen muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Auch Bußgelder durch Aufsichtsbehörden sind möglich.

Ist ein Rücktritt oder das Verweigern von Aufgaben im Assessment-Center aus rechtlicher Sicht zulässig?

Teilnehmer können grundsätzlich Aufgaben verweigern oder das Assessment-Center verlassen, insbesondere wenn sie das Gefühl haben, dass Aufgaben unzumutbar sind oder unrechtmäßig in Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzbestimmungen eingreifen. Eine daraus resultierende Beurteilung „nicht geeignet“ darf dann allerdings nicht auf sachfremden Gründen beruhen. Bewertungen dürfen nicht mit Nachteilen belegt werden, wenn Aufgaben verweigert werden, die rechtswidrig oder unzumutbar sind. Falls Nachteile entstehen, obwohl die Beanstandung berechtigt war, kann dies einen Rechtsverstoß darstellen und zu Entschädigungsansprüchen führen.