Advisory Work
Definition und Herkunft des Begriffs
Advisory Work ist ein im internationalen Kanzleiumfeld gebräuchlicher englischsprachiger Begriff. Wörtlich übersetzt bedeutet „advisory“ beratend, und „work“ steht für Arbeit oder Tätigkeit. Im Kontext der Rechts- und Steuerberatung beschreibt „Advisory Work“ sämtliche Dienstleistungen, die mit der Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang stehen. Dies schließt insbesondere aktive Unterstützung, Analyse, Strategieentwicklung und lösungsorientierte Begleitung in diversen Sachverhalten ein.
Anders als der Begriff „Litigation“, der für die Vertretung in streitigen Angelegenheiten steht, oder „Transactional Work“, welcher Transaktionen wie Unternehmenskäufe kennzeichnet, zielt Advisory Work auf die laufende, meist präventive oder strategische Beratung zu rechtlichen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ab.
Bedeutung im Kanzleikontext
Typische Verwendung
In Kanzleien umfasst Advisory Work die Erarbeitung von Gutachten, die Beurteilung von Handlungsmöglichkeiten, das Erstellen von Stellungnahmen zu gesetzlichen Neuerungen, die Entwicklung von Compliance-Maßnahmen oder auch die Unterstützung bei der Implementierung interner Abläufe. Ziel ist es dabei, Mandantinnen und Mandanten fundierte Entscheidungsgrundlagen zu bieten, Risiken zu bewerten und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Relevanz für Mandantinnen und Mandanten
Advisory Work zeichnet sich dadurch aus, dass Mandantinnen und Mandanten kontinuierlich begleitet werden. Beratungsleistungen können dabei sämtliche Tätigkeitsbereiche einer Kanzlei betreffen, z. B. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht oder Datenschutz. Die Bedeutung von Advisory Work liegt vor allem in der Prävention und Risikominimierung, indem bereits im Vorfeld möglicher Auseinandersetzungen praktikable und rechtssichere Lösungen entwickelt werden.
Rahmenbedingungen der Advisory Work
Rechtliche und organisatorische Aspekte
Der Umfang und die Ausgestaltung von Advisory Work werden durch die jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Die Art der Beratungsleistung hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet, den individuellen Bedürfnissen der Mandantschaft sowie von nationalen und internationalen Vorgaben ab.
Organisatorisch erfolgen Advisory-Leistungen häufig im Team aus mehreren Berufsgruppen, um unterschiedliche Fachrichtungen und Perspektiven zu integrieren. Die Zusammenarbeit mit weiteren Beraterinnen und Beratern, beispielsweise aus dem finanziellen oder betriebswirtschaftlichen Bereich, ist üblich.
Kulturelle Aspekte
International unterscheiden sich Herangehensweisen und Erwartungen an Advisory Work teilweise erheblich. In angloamerikanischen Kanzleien ist der Begriff etablierter und wird breit gefasst, während im deutschsprachigen Raum die Abgrenzung zu anderen Begriffen (z. B. Beratung, Begleitung, Gutachten) differenzierter vorgenommen wird.
Praxisbeispiele und typische Szenarien
- Implementierung neuer Compliance-Richtlinien: Eine Kanzlei unterstützt ein Unternehmen bei der Entwicklung und Einführung interner Regelwerke, um regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.
- Analyse von Vertragsstrukturen: Bei internationalen Geschäftsverbindungen prüft die Rechtsberatung verschiedene Entwurfsalternativen, um die Interessen der Mandantschaft optimal zu schützen.
- Bewertung von Risiken bei Digitalisierungsprojekten: Die Beratung erfolgt zur Einschätzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und möglicher Haftungsrisiken.
- Begleitung der Umstrukturierung eines Unternehmens: Hier werden organisatorische, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen analysiert und Empfehlungen ausgesprochen.
- Prüfung von Neuerungen im Arbeitsrecht: Die Kanzlei informiert regelmäßig über Gesetzesänderungen und gibt praxisnahe Hinweise zur Anpassung bestehender Arbeitsverträge.
Unterschiede zu ähnlichen Begriffen und mögliche Missverständnisse
Advisory Work wird häufig mit ähnlichen Begriffen wie Consulting, Counsel oder Transactional Work gleichgesetzt. Während „Consulting“ im weiteren Sinne auch technische oder unternehmerische Beratung einschließt, bezieht sich Advisory Work in Kanzleien konkret auf die Unterstützung bei rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen.
Ein weiteres mögliches Missverständnis besteht im Vergleich zu „Litigation“. Advisory Work ist in der Regel nicht unmittelbar mit gerichtlichen Verfahren verbunden, sondern dient der außergerichtlichen Unterstützung und Vorbereitung.
Auch zum Begriff „Transaction“ besteht ein Unterschied: Während Transactional Work vor allem auf konkrete Geschäftsabschlüsse und die damit verbundene Vertragsgestaltung abzielt, ist Advisory Work umfassender und nicht zwingend an einen bestimmten Geschäftsvorfall gebunden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie unterscheidet sich Advisory Work von Litigation oder Transaction?
Advisory Work ist auf beratende, oft kontinuierliche Unterstützung ausgerichtet. Im Gegensatz dazu steht Litigation für die Vertretung in konkreten Streitigkeiten vor Gericht, während Transactional Work meist auf den Abschluss von Geschäftsvorgängen fokussiert ist.
In welchen Arbeitsbereichen einer Kanzlei spielt Advisory Work eine Rolle?
Advisory Work kann in allen Fachgebieten relevant sein, von Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht über Datenschutz bis hin zur Restrukturierung von Unternehmen.
Ist Advisory Work auch für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger relevant?
Ja, Advisory Work bildet häufig den Einstiegspunkt für neue Kolleginnen und Kollegen, da hier fundierte Analysefähigkeit, präzises Arbeiten und der Aufbau von Mandantenkontakt gleichermaßen gefördert werden.
Worin besteht der Mehrwert von Advisory Work für Mandantinnen und Mandanten?
Sie erhalten vorausschauende, maßgeschneiderte Lösungen, die Risiken minimieren und den Handlungsspielraum erweitern, bevor es zu streitigen Verfahren kommt.
Kann Advisory Work auch Teil eines internationalen Projektteams sein?
Ja, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fragestellungen arbeiten Beraterinnen und Berater verschiedener Standorte zusammen, um eine umfassende Beratung sicherzustellen.
Dieser Artikel bietet eine fachliche Einordnung und einen praxisbezogenen Überblick des Begriffs „Advisory Work“, um Bewerberinnen, Bewerbern und Nachwuchskräften Orientierung im internationalen Kanzleikontext zu geben.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Ausübung von Advisory Work beachtet werden?
Bei der Ausübung von Advisory Work – also der beratenden Tätigkeit im rechtlichen Kontext – sind in Deutschland zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich unterliegen beratende Leistungen, die eine rechtliche Beratung im Einzelfall darstellen, der Erlaubnispflicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das bedeutet, dass nur Personen, die über eine entsprechende Befugnis verfügen – in der Regel Volljuristen mit entsprechender Zulassung -, Rechtsberatung in fremden Angelegenheiten anbieten dürfen. Verstöße gegen das RDG können zu Unterlassungsansprüchen, Bußgeldern und gegebenenfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Darüber hinaus müssen bei der Ausübung von Advisory Work berufsrechtliche Vorschriften der jeweiligen Berufsgruppe (z.B. Bundesrechtsanwaltsordnung für Anwälte, Steuerberatungsgesetz für Steuerberater) sowie datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO, BDSG) konsequent eingehalten werden. Zudem kann eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein, um Mandanten vor eventuellen Fehlberatungen zu schützen.
Inwiefern besteht eine Verschwiegenheitspflicht bei Advisory Work?
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der beratenden Tätigkeit im rechtlichen Bereich. Nach § 43a Abs. 2 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) sowie vergleichbaren Vorschriften für andere beratende Berufe wie Steuerberater (§ 57 StBerG) oder Wirtschaftsprüfer (§ 43 WPO) sind Berater verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen fremden Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch gegenüber Dritten und Behörden, sofern keine ausdrückliche Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Mandanten erfolgt ist. Verstöße gegen diese Pflicht können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und eine berufsrechtliche Ahndung bis hin zum Entzug der Berufszulassung bedeuten. Darüber hinaus unterliegen auch juristische Personen, die im Rahmen von Advisory Work tätig sind, strengen Schutzvorschriften bezüglich der Vertraulichkeit von Mandantendaten.
Welche Haftungsrisiken bestehen im Zusammenhang mit Advisory Work?
Im Rahmen von Advisory Work haften Berater grundsätzlich für Schäden, die durch fehlerhafte Beratung entstehen können, sofern ihnen ein Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) nachgewiesen werden kann. Die Haftung bezieht sich auf Vertragsverletzungen aus dem Beratungsvertrag sowie auf deliktische Ansprüche nach § 823 BGB. Zu beachten sind etwa auch die besonderen Haftungsregelungen für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO) und Steuerberater (§ 67 StBerG), die in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung voraussetzen. Die Haftung kann vertraglich zwar eingeschränkt werden, allerdings gibt es gesetzliche Grenzen, etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die von einer Haftungsbeschränkung ausgenommen sind. Außerdem muss der Berater nicht nur auf konkrete Rechtsfragen, sondern auch auf allgemeine Risiken, Fristen und Alternativen hinweisen, um seiner Sorgfaltspflicht umfassend nachzukommen.
Welche Besonderheiten gelten bei grenzüberschreitender Advisory Work?
Advisory Work mit grenzüberschreitendem Bezug unterliegt zahlreichen internationalen und nationalen Reglungen. Berater müssen nicht nur das deutsche Recht, sondern auch ausländische Rechtsordnungen berücksichtigen, was oft die Zusammenarbeit mit lokalen Fachleuten erfordert. Zu beachten sind europarechtliche Vorgaben (z.B. Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV, DSGVO), die Anwendung internationalen Privatrechts (EGBGB in Deutschland), sowie steuer- und berufsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen im Ausland. In bestimmten Fällen bedarf es zusätzlicher Zulassungen oder Registrierungen, wenn Advisory Work für Mandanten mit Sitz oder Bezug im Ausland erbracht wird. Verstöße, etwa die unerlaubte Rechtsberatung im Ausland, können zu rechtlichen Sanktionen im jeweiligen Land führen.
Welche Regelungen gelten im Rahmen der Mandatsannahme und -beendigung?
Die Annahme und Beendigung eines Mandats im Bereich der Advisory Work unterliegt festen rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor Annahme eines Mandats sind Berater verpflichtet, eine Interessenkollision (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 6 BOStB) auszuschließen, also zu prüfen, ob die Vertretung mit anderen Mandaten vereinbar ist. Das Mandatsverhältnis kommt durch Angebot und Annahme zustande; die Einzelheiten werden meist durch einen schriftlichen Vertrag geregelt. Die Beendigung des Mandats ist grundsätzlich jederzeit möglich, allerdings gilt eine Informationspflicht gegenüber dem Mandanten, damit dieser keine Rechtsnachteile erleidet. Auch nach Mandatsende bleiben insbesondere die Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten bestehen. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Herausgabe der Unterlagen und die Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu beachten.
Worauf ist hinsichtlich der Vergütungsregelung bei Advisory Work rechtlich zu achten?
Die Vergütung für Advisory Work muss transparent und rechtskonform geregelt sein. Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Honorarregelungen und zulässige Gebühren festlegt. Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich, unterliegen jedoch gesetzlichen Grenzen (z.B. kein Erfolgshonorar, außer in Ausnahmefällen gemäß § 4a RVG). Steuerberater und andere Berufsgruppen haben eigene Gebührenordnungen (z.B. Steuerberatervergütungsverordnung). Ferner sind Rechnungsstellung, Fälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung von Auslagen gesetzlich geregelt; hierbei gelten auch besondere Informationspflichten nach § 3a RVG und vergleichbaren Vorschriften. Fehlerhafte Vergütungsvereinbarungen können zur Unwirksamkeit führen und sogar berufsrechtlich sanktioniert werden.
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind bei Advisory Work zu erfüllen?
Berater im Rahmen von Advisory Work müssen sämtliche nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen einhalten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind sie verpflichtet, personenbezogene Daten von Mandanten und Dritten besonders zu schützen. Hierzu zählen die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, das Führen von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, die Meldung von Datenschutzverletzungen und die Einhaltung von Betroffenenrechten (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung). Darüber hinaus müssen sie ihre Mandanten gemäß Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung informieren und bei der Einbindung von IT-Systemen oder Cloud-Diensten besondere Sorgfalt walten lassen. Datenschutzverstöße können zu empfindlichen Bußgeldern, Strafverfahren und erheblichen Reputationsschäden führen.