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Billable Hours


Billable Hours

Definition und Ursprung des Begriffs

Billable Hours (auf Deutsch: abrechenbare Stunden) bezeichnen in Kanzleien und anderen Beratungsunternehmen die Arbeitszeit, die direkt einem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann. Diese Zeit umfasst typischerweise alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Mandats oder Projekts erbracht und als Dienstleistung vergütet werden. Beispiele hierfür sind die Bearbeitung von Verträgen, Besprechungen mit Mandanten oder die Erstellung von Schriftsätzen. Nicht abrechenbare (non-billable) Stunden hingegen entfallen auf interne Aufgaben wie Fortbildungen, Akquise oder administrative Tätigkeiten.

Ursprünglich fand das Modell der Billable Hours in den Vereinigten Staaten seine Verbreitung, insbesondere in Anwaltskanzleien. Es wurde entwickelt, um die erbrachten Dienstleistungen möglichst transparent, nachvollziehbar und mandantenorientiert zu dokumentieren und zu vergüten.

Bedeutung im Kanzlei- und Unternehmenskontext

Einfluss auf Vergütung

Für viele Mitarbeitende, insbesondere Berufseinsteiger, ist die Höhe der geleisteten Billable Hours ein maßgeblicher Faktor bei der Vergütung. In zahlreichen Unternehmen sind Bonuszahlungen, Gehaltsanpassungen oder Prämien direkt oder indirekt an die Anzahl der abrechenbaren Stunden gekoppelt. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der individuellen Leistungsdokumentation und der finanziellen Anerkennung.

Leistungsbewertung und Zielvereinbarungen

Billable Hours dienen häufig als objektive Größe zur Messung produktiver Arbeitszeit. Sie ermöglichen einen Vergleich der Auslastung zwischen verschiedenen Mitarbeitenden und Teams. Viele Kanzleien legen Jahresziele fest, die sich auf die zu erzielenden Billable Hours beziehen. Diese Ziele werden im Rahmen von Mitarbeitergesprächen oder jährlichen Beurteilungen herangezogen, um die persönliche Entwicklung und Performance zu beurteilen.

Karrierefortschritt

Erfolge beim Erreichen oder Übertreffen von Zielvorgaben im Bereich der Billable Hours können Voraussetzung für Beförderungen oder Gehaltserhöhungen sein. Sie gelten als Indikator für Engagement, Mandatsauslastung und betriebswirtschaftliches Verständnis. Auf dem Karriereweg werden regelmäßig die erreichten Billable Hours dokumentiert und analysiert.

Rahmenbedingungen: Rechtliche, organisatorische und marktübliche Standards

Die Erfassung abrechenbarer Stunden erfolgt üblicherweise durch elektronische Zeiterfassungssysteme, in denen die Tätigkeiten detailliert dokumentiert werden. Es gibt branchenspezifische Richtwerte, wie viele Billable Hours pro Jahr angestrebt werden – häufig liegen diese zwischen 1.500 und 2.200 Stunden, abhängig von Größe und Ausrichtung des Unternehmens sowie regionalen Marktgegebenheiten.

Rechtlich ist zu beachten, dass die Arbeitszeiterfassung den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, etwa des Arbeitszeitgesetzes, entsprechen muss. Darüber hinaus existieren interne Vorgaben zur möglichst präzisen und mandantengerechten Dokumentation, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Transparente Kommunikation zu Umfang und Inhalt von Billable Hours trägt dazu bei, unrealistische Erwartungen oder Überforderung zu vermeiden.

Einfluss auf Karrierewege und Entwicklungsmöglichkeiten

Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bieten Billable Hours eine klare Orientierung hinsichtlich der Erwartungen und der eigenen Entwicklung im Unternehmen. Wer kontinuierlich die persönlichen Ziele erreicht, signalisiert Leistungsbereitschaft und Engagement, was sich positiv auf die weitere Laufbahn auswirken kann. Gleichzeitig sind Billable Hours jedoch auch nur ein Aspekt umfassender Karriereentwicklung, die ebenso Faktoren wie Teamarbeit, Mandantenakquise oder persönliche Weiterbildung umfasst.

Insbesondere in den ersten Berufsjahren rückt die Erreichung von Billable Hour-Zielen oft in den Vordergrund, während mit zunehmender Erfahrung zusätzliche Verantwortungsbereiche, etwa bei der Mandatsführung oder Teamleitung, hinzukommen.

Vor- und Nachteile sowie Diskussionen

Vorteile

  • Transparenz: Klare Erfassung der erbrachten Leistungen gegenüber Mandanten und Unternehmen.
  • Leistungsorientierung: Förderung von Engagement und Produktivität.
  • Vergleichbarkeit: Objektive Grundlage für Auswertungen innerhalb eines Teams oder einer Kanzlei.

Nachteile

  • Quantitative Fokussierung: Tendenz zur Bevorzugung von abrechenbaren Tätigkeiten gegenüber nicht unmittelbar abrechenbaren, aber ebenfalls wichtigen Aufgaben (z. B. Weiterbildung, interne Projektarbeit).
  • Belastungsrisiko: Druck durch hohe Zielvorgaben kann die Work-Life-Balance beeinträchtigen.
  • Potentielle Fehlanreize: Gefahr von sogenannter „Time-Creep“ (unbewusste oder bewusste Übererfassung), was Qualität und Genauigkeit gefährden kann.
  • Fehlende Berücksichtigung qualitativer Aspekte: Maßgebliche Beiträge, die sich nicht in Billable Hours ausdrücken lassen, werden eventuell zu wenig honoriert.

Laufende Diskussionen

Kontrovers diskutiert werden in Fachkreisen vor allem die Auswirkungen auf die Gesundheit und Motivation von Mitarbeitenden sowie die Vereinbarkeit privater und beruflicher Interessen. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Initiativen, die Rolle der Billable Hours in der Leistungsbewertung weiterzuentwickeln und beispielsweise qualitative Kriterien stärker einzubeziehen.

Praktische Anwendung und typische Szenarien

Beispiel 1: Tagesablauf in einer Kanzlei

Eine Mitarbeiterin beginnt ihren Tag mit der Bearbeitung eines Mandats. Sie dokumentiert die dafür aufgewendeten 90 Minuten als Billable Hour. Eine darauf folgende interne Besprechung über neue Projekte wird als nicht-abrechenbare Zeit erfasst. Ein späteres Telefongespräch mit einem Mandanten, die Korrespondenz sowie die nächste Recherchetätigkeit werden wiederum als Billable Hours dokumentiert.

Beispiel 2: Jährliche Auswertung

Am Ende eines Kalenderjahres wertet die Kanzlei die jeweils geleisteten Billable Hours aller Mitarbeitenden aus. Wer die Zielvorgabe übertroffen hat, erhält eine Sonderzahlung oder Bonuspunkte für die nächste Karrierestufe.

Beispiel 3: Umgang mit nicht-abrechenbarer Zeit

Mitarbeitende nutzen Teile ihrer Arbeitszeit für Fortbildungen oder die Mitwirkung an internen Arbeitsgruppen. Diese Stunden werden korrekt erfasst, fließen aber nicht in das Volumen der Billable Hours ein. Dennoch werden sie im Rahmen der Gesamtbewertung berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt als Billable Hour?

Alle direkt für Mandate oder Projekte erbrachten und dem Mandanten in Rechnung gestellten Arbeitsstunden, z. B. Beratung, Schriftsatzerstellung oder Mandantengespräche.

Wie viele Billable Hours gelten als marktüblich?

Je nach Kanzleigröße, Tätigkeitsbereich und Marktsegment liegen die Zielvorgaben oft zwischen 1.500 und 2.200 Stunden pro Jahr.

Welche Rolle spielen Billable Hours für meine Karriere?

Sie bieten eine objektive Messgröße für erbrachte Leistungen und können maßgeblich für Gehaltsentwicklung, Bonuszahlungen und Aufstiegsmöglichkeiten sein.

Was passiert, wenn ich die Zielvorgaben nicht erfülle?

In der Regel werden Zielvorgaben im Mitarbeitergespräch gemeinsam ausgewertet. Das Erreichen der Vorgaben ist ein wichtiger, aber nicht der alleinige Maßstab für beruflichen Erfolg.

Werden auch nicht-abrechenbare Tätigkeiten berücksichtigt?

Ja, jedoch fließen diese nicht in das Zielvolumen der Billable Hours ein. Viele Unternehmen erkennen aber den Wert dieser Tätigkeiten im Rahmen einer ganzheitlichen Leistungsbewertung an.

Wie kann ich Billable Hours effizient dokumentieren?

Viele Kanzleien nutzen digitale Zeiterfassungssysteme mit einer klaren Kategorisierung nach Mandanten und Aktivitäten. Eine zeitnahe und präzise Dokumentation wird empfohlen, um vollständige und korrekte Angaben zu ermöglichen.


Durch das Verständnis des Begriffs Billable Hours, seiner Rahmenbedingungen und seiner Rolle innerhalb moderner Kanzleien ergibt sich für Berufseinsteiger sowie erfahrene Mitarbeitende eine solide Orientierung im Hinblick auf Vergütung, Leistungsbewertung und Karriereentwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Abrechnung von Billable Hours in Deutschland?

Die Abrechnung von Billable Hours unterliegt in Deutschland keinem spezifischen, einheitlichen Gesetz, sondern resultiert aus einer Kombination zivilrechtlicher Regelungen, berufsrechtlicher Vorgaben (z.B. für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater) und allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Grundlage für die Berechnung der Billable Hours ist der zwischen Mandant und Dienstleister geschlossene Vertrag, häufig als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB ausgestaltet. Für bestimmte Berufsgruppen existieren zusätzlich gesetzlich normierte Gebührenordnungen, wie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder das Steuerberatungsgesetz (StBVV), die vorrangig zu beachten sind, sofern keine anderweitigen (z.B. Zeit- oder Pauschalhonorare) schriftlich vereinbart wurden. Darüber hinaus verpflichtet § 15 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten, um eine transparente und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Auch steuerrechtliche Vorgaben gemäß den GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) schreiben eine nachvollziehbare Dokumentation der Billable Hours zur späteren steuerlichen Überprüfung vor.

Wie wird die Korrektheit der Abrechnung überprüft und wann entsteht ein Recht auf Vergütung?

Die Korrektheit der Abrechnung von Billable Hours kann sowohl intern – etwa durch das Rechnungswesen des Unternehmens – als auch extern durch prüfende Institutionen (z.B. Finanzamt, Aufsichtsbehörden oder Mandanten selbst) kontrolliert werden. Rechtlich maßgeblich ist insbesondere die Nachvollziehbarkeit einzelner Leistungszeiträume als Grundlage der Rechnungslegung (§§ 241, 286 BGB). Aus berufsrechtlicher Sicht ist die ordentliche Dokumentation ein wichtiger Aspekt der Berufsausübung, wobei Verstöße erkennbare Haftungsrisiken bergen. Ein Recht auf Vergütung entsteht grundsätzlich nach § 614 BGB, d.h. nach vollständiger Leistungserbringung. Bei Zeithonoraren kommt es auf die vertraglich vereinbarte Abrechnungsperiode sowie die tatsächlich erbrachten und nachweisbar dokumentierten Arbeitszeiten an. Unklarheiten oder Lücken in der Abrechnung können zu Zahlungsrückbehalt oder Kürzungen seitens des Auftraggebers führen. Eine lückenlose, detaillierte und prüfbare Arbeitszeiterfassung ist daher rechtlich unabdingbar.

Welche Aufbewahrungspflichten gibt es für Arbeitszeitnachweise im Zusammenhang mit Billable Hours?

Für Unterlagen, die Billable Hours dokumentieren, bestehen unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungspflichten, vor allem aus dem Steuerrecht (§ 147 AO) und Handelsrecht (§ 257 HGB). Unternehmen sind verpflichtet, solche Unterlagen mindestens sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit von Abrechnungen gegenüber Finanzbehörden sicherzustellen. Für Berufsgruppen mit besonderen Berufspflichten (Rechtsanwälte, Steuerberater) gelten darüber hinaus spezifische berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten, die abhängig vom jeweiligen Standesrecht und Mandanteninteresse auch längere Fristen vorsehen können. Die Dokumentationspflicht gilt dabei sowohl für papiergebundene als auch digitale Aufzeichnungen. Verstöße gegen diese Aufbewahrungspflichten können steuer-, berufs- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gibt es rechtliche Einschränkungen hinsichtlich der Höhe des verrechenbaren Stundensatzes?

Die Höhe des verrechenbaren Stundensatzes im Zusammenhang mit Billable Hours ist grundsätzlich frei verhandelbar, es sei denn, es greifen zwingende Gebührenordnungen (wie das RVG oder die StBVV). Soweit keine gesetzlichen Vorgaben existieren, setzt der freie Markt und die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien die Grenzen, wobei sittenwidrig hohe Vergütungen gemäß § 138 BGB angreifbar wären (z.B. offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung). Berufsrechtlich dürfen Honorare zudem nicht gegen Standesregeln verstoßen; z.B. ist das Verbot der Erfolgshonorare in vielen Berufsgruppen nur ausnahmsweise gestattet (§ 49b BRAO). Auch arbeitsrechtlich kann eine unangemessene Vergütung ggf. sittenwidrig sein, was insbesondere im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich zu berücksichtigen ist.

Müssen Mandanten über die abgerechneten Billable Hours detailliert informiert werden?

Mandanten haben das Recht auf eine nachvollziehbare Aufstellung der in Rechnung gestellten Billable Hours, denn die Transparenz der Abrechnung ist eine zentrale Voraussetzung für deren Rechtsgültigkeit. Im Einzelfall bestimmen die vertraglichen Vereinbarungen das Maß der zu übermittelnden Informationen, häufig greifen aber auch standesrechtliche und steuerrechtliche Dokumentationspflichten, die eine Auffächerung der Leistungen (Datum, Dauer und ggf. Tätigkeitsbeschreibung) vorsehen. Insbesondere im Rahmen der Rechnungsprüfung (§ 259 BGB, § 10 RVG) sind Auftraggeber berechtigt, Erläuterungen zu den abgerechneten Stundenzahlen zu verlangen. Bei Unternehmerkunden fordert zudem das Umsatzsteuergesetz (UStG) eine detaillierte Leistungsbeschreibung auf Rechnungen, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten.

Welche Rolle spielen Datenschutzbestimmungen bei der Erfassung und Speicherung von Billable Hours?

Bei der Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Billable Hours gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies betrifft insbesondere die Aufzeichnung personenbezogener Arbeitszeiten und Leistungsdaten – etwa, wenn konkrete Tätigkeiten einzelnen Mitarbeitenden zugeordnet werden. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten zu treffen und angemessene Speicherfristen zu wählen. Mandanten oder Beschäftigte müssen über die Datenverarbeitung informiert und über ihre Rechte (z.B. Auskunft, Löschung nach Art. 15 ff. DSGVO) aufgeklärt werden. Eine Weitergabe von Arbeitszeitdaten an Dritte – einschließlich Mandanten – bedarf in der Regel einer Rechtsgrundlage oder Einwilligung.

Gibt es Risiken bei fehlerhafter Erfassung oder Abrechnung von Billable Hours?

Fehlerhafte Erfassung oder Abrechnung von Billable Hours kann eine Vielzahl von rechtlichen Risiken bergen. Zivilrechtlich drohen Rückforderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen des Mandanten, wenn Leistungen fehlerhaft oder gar doppelt abgerechnet wurden. Berufsrechtlich kann eine solche Praxis zu Disziplinarmaßnahmen führen, etwa durch die zuständige Berufskammer. Steuerrechtlich besteht die Gefahr von Schätzungen durch das Finanzamt oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, sollte der Verdacht auf bewusste Manipulation bestehen. Arbeitsrechtlich wiederum können ungenaue Zeiterfassungen bei internen Dienstleistungsverhältnissen zu Konflikten über Überstundenvergütung oder Arbeitszeitschutz führen. Eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Abrechnungen ist daher zwingend geboten.